Multitron - Betriebsanleitung
Sicherheit und Verantwortung
2.10
Dekontaminationserklärung
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Bei der Rücksendung des Geräts zur Reparatur, Demontage oder Ent-
sorgung ist es zur Sicherheit aller Beteiligten und aufgrund gesetzli-
cher Bestimmungen notwendig, dass eine rechtskonforme Dekontami-
nationserklärung vorliegt. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Das Gerät, Bauteil oder Zubehör darf nur vollständig dekontami-
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niert an den Hersteller zurückgeschickt werden.
Der Betreiber ist dazu verpflichtet, eine Dekontaminationserklärung
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vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen sowie von der verant-
wortlichen Person unterzeichnen zu lassen.
Die Dekontaminationserklärung muss aussen auf der Verpackung,
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in der das Gerät zurückgeschickt wird, angebracht werden.
Die entsprechenden Formulare können direkt beim Hersteller oder
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Vertragshändler bezogen werden.
Liegt der Rücksendung keine ausgefüllte und unter-
zeichnete Dekontaminationserklärung bei oder ist
diese nicht aussen auf der Verpackung angebracht, so
wird die Fracht ungeöffnet zu Lasten des Absenders
an ihn zurückgeschickt (siehe auch AGB).
27.05.2024