RETTUNG: Im Falle eines Sturzes über die Kante
können besondere Rettungsmaßnahmen erfor‑
derlich sein. Es muss ein Rettungsplan vorhanden
sein.
6 Einschränkungen der
Kompatibilität
Alle verbindenden Teilsysteme dürfen nur mit
kompatiblen Verbindungselementen gekoppelt
werden. Nach den geltenden Normen dürfen
Karabinerhaken nur dann mit bestimmten Gegen‑
ständen verbunden werden, wenn zwei Voraus‑
setzungen erfüllt sind: Der Karabinerhaken muss
verriegelbar und für die Herstellung einer solchen
Verbindung "ausgelegt" sein. "Ausgelegt für" be‑
deutet, dass der Hersteller des Karabinerhakens
diesen speziell für die Verbindung mit dem betref‑
fenden Gerät konzipiert hat.
Die folgenden Verbindungen müssen vermieden
werden, da sie bei Verwendung eines nicht verrie‑
gelnden Karabinerhakens zu einem ungewollten
Öffnen und Lösen des Karabinerhakens führen
können:
• Direkte Verbindung eines Karabinerhakens mit
einer horizontalen Rettungsleine.
• Zwei (oder mehr) Karabinerhaken, die mit
einem D‑Ring verbunden sind.
• Zwei miteinander verbundene Karabinerhaken.
• Ein Karabinerhaken ist mit dem integrierten
Verbindungsmittel verbunden.
• Ein Karabinerhaken, der mit einer Gurtschlaufe
oder einem Gurtband verbunden ist.
• Ungeeignete Abmessungen des D‑Rings, des
Hakens oder eines anderen Verbindungspunkts
im Verhältnis zu den Abmessungen des Kara‑
binerhakens, die es ermöglichen würden, dass
der Karabinerhakenhalter durch eine Drehbe‑
wegung des Karabinerhakens niedergedrückt
wird.
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6.1 Inkompatible Verbindungen
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6.2 Kompatible Verbindungen
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