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Scheppach DPG5200-BE Originalbetriebsanleitung Seite 17

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Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören nicht in
den Hausmüll, sondern sind einer getrennten Erfas-
sung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altgerät ver-
baut sind, müssen vor Abgabe zerstörungsfrei entnommen
werden! Deren Entsorgung wird über das Batteriegesetz ge-
regelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind
nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das Löschen
seiner personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden
Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass
Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht über den Hausmüll ent-
sorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgenden Stel-
len unentgeltlich abgegeben werden:
– Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammelstellen
(z. B. kommunale Bauhöfe)
– Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und online),
sofern Händler zur Rücknahme verpflichtet sind oder die-
se freiwillig anbieten.
– Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit einer Kan-
tenlänge von maximal 25 Zentimetern, können Sie ohne
vorherigen Erwerb eines Neugerätes vom Hersteller kos-
tenfrei bei diesem abgeben oder einer anderen autori-
sierten Sammelstelle in Ihrer Nähe zuführen.
– Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen der Her-
steller und Vertreiber erfahren Sie beim jeweiligen Kun-
denservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerätes durch
den Hersteller an einen privaten Haushalt, kann dieser die
unentgeltliche Abholung des Elektroaltgerätes, auf Nachfra-
ge vom Endnutzer, veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit
dem Kundenservice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den Ländern
der Europäischen Union installiert und verkauft werden und
die der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU unterliegen. In
Ländern außerhalb der Europäischen Union können davon
abweichende Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht in den Haus-
müll, sondern sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
• Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus aus dem
Elektrogerät und für Informationen über deren Typ bzw. che-
misches System beachten Sie die weiteren Angaben inner-
halb der Bedienungs- bzw. Montageanleitung.
• Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Akkus sind nach de-
ren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet. Die
Rückgabe beschränkt sich auf die Abgabe von haushaltsübli-
chen Mengen.
• Altbatterien können Schadstoffe oder Schwermetalle enthal-
ten, die der Umwelt und der Gesundheit Schaden zufügen
können. Eine Verwertung der Altbatterien und Nutzung der
darin enthaltenen Ressourcen trägt zum Schutz dieser bei-
den wichtigen Güter bei.
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass
Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt wer-
den dürfen.
• Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb unterhalb
des Mülltonnensymbols, so steht dies für Folgendes:
– Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber
– Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
– Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
• Akkus und Batterien können bei folgenden Stellen unentgelt-
lich abgeben werden:
– Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammelstellen
(z. B. kommunale Bauhöfe)
– Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
– Rücknahmestellen des gemeinsamen Rücknahmesys-
tems für Geräte-Altbatterien
– Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht Mitglied des
gemeinsamen Rücknahmesystems)
• Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und Batterien, die
in den Ländern der Europäischen Union verkauft werden und
die der Europäischen Richtlinie 2006/66/EG unterliegen. In
Ländern außerhalb der Europäischen Union können davon
abweichende Bestimmungen für die Entsorgung von Akkus
und Batterien gelten.
Akku vor der Entsorgung des Geräts ausbauen
• Der integrierte Akku muss vor der Entsorgung des Geräts
ausgebaut und gesondert umweltgerecht entsorgt werden.
• Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken Sie den Akku
so, dass er sich nicht in der Verpackung bewegt. Bitte be-
achten Sie auch eventuelle weiterführende nationale Vor-
schriften.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Gerätes
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Kraftstoffe und Öle
• Vor der Entsorgung des Produkts müssen der Kraftstofftank
und der Motorölbehälter geleert werden!
• Kraftstoff und Motoröl gehören nicht in den Hausmüll oder
Abfluss, sondern sind einer getrennten Erfassung bzw. Ent-
sorgung zuzuführen!
• Leere Öl- und Kraftstoffbehälter müssen umweltgerecht ent-
sorgt werden.
www.scheppach.com
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