Benutzer
2
BENUTZER
2.1
Qualifikation
Nur eine ausgebildete Elektronikfachkraft darf folgende Tätigkeiten ausführen:
Installation
-
Inbetriebnahme,
-
Betrieb,
-
Instandhaltung.
-
2.2
Persönliche Schutzausrüstung
Beachten Sie die länderspezifischen Bestimmungen zur:
Unfallverhütung
-
Einrichtung von elektrischen und mechanischen Anlagen
-
Funkentstörung.
-
10
APCI-/CPCI-1500