1.4.11 Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen
Bei der Arbeit mit dem Lader in der Nähe elektrischer Freileitungen und
Fahrleitungen muss zwischen diesen und dem Lader und ihren Arbeitseinrichtungen
ein von der Nennspannung der Freileitung abhängiger Sicherheitsabstand
eingehalten werden, um einen Stromübertritt zu vermeiden. Dies gilt auch für den
Abstand zwischen diesen Leitungen und den Anbaugeräten.
Diese vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
Nennspannung (Volt)
bis 1000 V
über 1 kV bis 110 kV
über 110 kV bis 220 kV
über 220 kV bis 380 kV
bei unbekannter
Nennspannung
Dabei müssen auch alle Arbeitsbewegungen des Hubarmes und der Arbeitsgeräte
beachtet werden. Auch Bodenunebenheiten, durch welche der Lader schräg gestellt
wird und näher an Freileitungen kommt, sind zu beachten. Bei Wind können sowohl
Freileitungen als auch Arbeitsgeräte ausschwingen und dadurch den Abstand
verringern.
Kann ein ausreichender Abstand von elektrischen Freileitungen und Fahrleitungen
nicht eingehalten werden, hat der Unternehmer andere Sicherungsmaßnahmen
gegen Stromübertritt durchzuführen. Das kann z.B. durch
•
Abschalten der Leitung
•
Verlegen der Freileitung
•
Verkabelung
•
Begrenzung des Arbeitsbereiches des Laders erreicht werden.
1.4.12 Einsatz unter Tage und in geschlossenen Räumen
Wird der Lader in geschlossenen Räumen eingesetzt, sind diese Räume ausreichend
zu belüften. Für Untertagearbeiten sind die gesonderten Vorschriften einzuhalten.
Sicherheitsabstan
d
1,0 m
3,0 m
4,0 m
5,0 m
5,0 m
20