1.4.4 Gefahrenbereich
Im Gefahrenbereich des Laders dürfen sich keine Personen aufhalten.
Gefahrenbereich ist die Umgebung des Laders, in der Personen durch Bewegungen
des Laders, seiner Arbeitseinrichtungen und seiner Anbaugeräte oder durch
ausschwingendes Ladegut, durch herabfallendes Ladegut oder durch herabfallende
Arbeitseinrichtungen erreicht werden können.
Der Maschinenführer darf mit dem Lader nur dann arbeiten, wenn sich keine
Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
Der Maschinenführer hat die Arbeit mit dem Lader einzustellen, wenn Personen trotz
Warnung den Gefahrenbereich nicht verlassen.
Der Knickbereich des Laders darf nicht bei laufendem Motor betreten werden.
Zu festen Bauteilen, z.B. Bauwerken, Abtragwänden, Gerüsten, anderen Maschinen,
ist zur Vermeidung von Quetschgefahren ein ausreichender Sicherheitsabstand (0,5
m) einzuhalten.
Ist die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht möglich, so ist der Bereich zwischen
festen Bauteilen und dem Arbeitsbereich des Laders abzusperren.
1.4.5 Befördern von Personen
Der Maschinenführer darf keine Personen auf dem Lader mitfahren lassen. Fremde
Personen dürfen erst nach Zustimmung des Maschinenführers und nur bei Stillstand
die Maschine besteigen, verlassen oder den Arbeitsbereich betreten.
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