In unebenem oder geneigtem Gelände ist das Arbeitsgerät möglichst nahe über
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dem Boden zu führen. Bei Gefälle ist der Lader nicht einzusetzen. Die
Geschwindigkeit ist den örtlichen Verhältnissen und der Belastung anzupassen.
Die zulässige Belastung des Laders darf nicht überschritten werden. Sie
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vermindert sich auf unwegsamem Gelände und bei starkem Lenkeinschlag.
Sicherheit ist das oberste Gebot!
Bei Ladearbeiten nicht mit angehobener Last scharf bremsen oder scharf
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rückwärts anfahren. Nicht schneller als Schritt-Tempo bzw. 6 km/h fahren. Bei
Hang- und Kurvenfahrt die Last absenken.
Beim Laden von leichtbrennbaren Gütern (Stroh, Heu usw.) sind die gesetzlichen
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Bestimmungen einzuhalten.
Bei laufendem Motor in geschlossenen Räumen ist für ausreichend Belüftung zu
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sorgen. Die allgemeinen Vorschriften über Abgase in geschlossenen Räumen sind
zu beachten.
Beim Anhalten ist der Lader an sicherer Stelle zum Stehen zu bringen. Vor dem
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Verlassen des Führerstandes die Feststellbremse anziehen, die Ladeschwinge in
die tiefste Stellung senken, alle Bedienhebel in Neutralstellung bringen und den
Zündschlüssel abziehen.
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, sowie beim Betanken ist der
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Dieselmotor abzustellen. Kraftstoff ist feuergefährlich, deshalb nicht mit offenem
Feuer hantieren und nicht rauchen.
Bei Arbeiten an der elektrischen Anlage vorher das Massekabel (-) an der Batterie
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lösen.
Unter Druck stehende Ölleitungen und Schläuche nicht lösen oder nachziehen.
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Die Feststellbremse ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
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Auf gleichmäßigen Reifendruck achten. Der vom Reifenhersteller angegebene
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Reifendruck ist stets einzuhalten.
Der eingestellte Nenndruck an den Druckbegrenzungsventilen darf nicht
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geändert werden.
Schweißarbeiten an tragenden Teilen (Rahmen, Ladeschwinge) sind grundsätzlich
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verboten.
Das Abschleppen des Laders ist möglichst zu vermeiden. Sollte es dennoch
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notwendig sein, ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Bei ausgefallener Lenkhydraulik steigen die Lenkkräfte sehr stark an. Es sind die
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Hinweise in den weiteren Abschnitten zu beachten.
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