1.4.8 Einweiser
Einweiser müssen gut erkennbar sein, z.B. durch Warnkleidung. Sie haben sich im
Blickfeld des Maschinenführers aufzuhalten. Der Einweiser darf während seiner
Tätigkeit nicht mit anderen Aufgaben betraut werden, die ihn von seiner Aufgabe
ablenken können.
1.4.9 Laden und Entladen
Warnung!
Fahrzeuge sind so zu beladen, dass sie nicht überlastet werden und während der
Fahrt kein Material verlieren. Das Fahrzeug ist aus geringstmöglicher Höhe zu
beladen.
Die Entladestellen sind möglichst so anzulegen, dass längere Strecken mit
Rückwärtsgang vermieden werden. An Kippstellen darf der Lader nur betrieben
werden, wenn geeignete Maßnahmen getroffen worden sind, die ein Abrollen oder
Abstürzen verhindern.
Warnung!
•
Der Maschinenführer darf den Hubarm nur
über besetzte Fahrer-, Bedienungs- oder
Arbeitsplätze hinwegschwenken, wenn diese
durch ein Schutzdach (FOPS) gesichert sind.
•
Ist ein Schutzdach nicht vorhanden, dann ist
der Fahrerstand zu verlassen.
•
Bei Gefahren durch herabfallende Gegenstände
ist der Lader nicht einzusetzen.
•
Außerdem ist der Einsatz als Hebezeug streng
untersagt.
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