Warnung!
Achtung!
Das Laden, Transportieren und Stapeln von
Großballen (Rund- oder Quaderballen) ist nur mit
einem Lader zulässig, der mit einem
Fahrerschutzrahmen ausgerüstet ist.
Jegliche Arbeiten mit Großballen sind mit
einem Lader ohne Fahrerschutzdach oder
Kabine verboten!
Außerdem sind nur zugelassene Stapelgeräte
Dung- und Silagezangen sind
einzusetzen.
für Arbeiten mit Großballen nicht zulässig!
Der Fahrerschutzrahmen ist nachrüstbar!
In der Nähe von leichtbrennbaren Gütern (z.B.
Stroh, Heu usw.) besteht Brandgefahr durch
Funkenflug - der Lader ist hier entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen einzusetzen.
Eine andere Verwendung (z.B. Nutzung der
Ladeschwinge als Arbeitsbühne, Einsatz als
Zugfahrzeug für Anhänger oder dergleichen) gilt
als nicht bestimmungsgemäß. Der Hersteller
haftet für daraus resultierende Schäden nicht, der
Anwender trägt dafür das Risiko allein.
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