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Schäffer Lader 3050 Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 26

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Der Lader darf nicht als Zugfahrzeug genutzt werden. Die am Fahrzeugheck
-
montierte Abschleppkupplung (Wahlausrüstung) darf nur zum Abschleppen des
Laders benutzt werden.
Im Weiteren sind auch die Hinweise in den Abschnitten „Sicherheitshinweise für
-
den Betrieb des Laders" und „Arbeiten mit dem Lader" zu beachten.
1.3.1 Hinweise für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
Im Straßenverkehr ist der Lader nur mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) und
StVZO- Ausrüstung zu betreiben, der Maschinenführer muss dabei eine gültige
Fahrerlaubnis besitzen. Die ABE ist beim zuständigen Straßenverkehrsamt, nach
Vorlage des TÜV-Gutachtens, zu beantragen.
Ein Betätigen der Arbeitshydraulik im Straßenverkehr ist strengstens untersagt. Die
Ladeschwinge ist in die unterste Stellung abzusenken und das Drosselventil am
Vorderwagen ist zu schließen. Das Arbeitswerkzeug ist zu entleeren und in
Endstellung einzukippen, die entsprechende Abdeckung (Kantenschutz usw.) ist
anzubringen.
1.4 Sicherheitshinweise für den Betrieb des Laders
1.4.1 Vorbemerkungen
Warnung!
Neben diesen Sicherheitshinweisen sind die entsprechenden nationalen
Sicherheitsvorschriften oder Regelungen (z.B. im Straßenverkehr) zu beachten.
Für spezielle Einsatzorte (z.B. Tunnel, Pontons, kontaminierte Bereiche usw.) sind die
besonderen Sicherheitsanforderungen einzuhalten.
Der Lader darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Technische
Veränderungen an der Maschine bedeuten ein erhebliches Gefahrenrisiko und sind
streng verboten. Außerdem führen sie zum Wegfall jeglicher Garantieansprüche.
Vor der Inbetriebnahme des Laders ist diese
Anleitung durch den Maschinenführer
gründlich durchzulesen.
Die Maschine darf nicht ohne die nötige
Sachkompetenz betrieben werden.
Bei Unklarheiten ist der Arbeitgeber oder der
Maschinenhändler zu fragen.
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