Richtlinien zur Be-
und Entlüftung
Dieses Gerät ist nicht an ein Absauggerät für Ver-
brennungsprodukte angeschlossen. Daher muss die
Installation und der Anschluss dieses Geräts den
aktuellen Installationsnormen entsprechen. Bitte ach-
ten Sie insbesondere auf die Einhaltung der gelten-
den Richtlinien zur Raumbelüftung.
Dieses Gerät darf nur in belüfteten Räumen und
gemäß der aktuell geltenden Richtlinien aufgestellt
werden, so dass mit Öffnungen ins Freie oder über
entsprechende Leitungen eine natürliche oder ge-
führte Belüftung sichergestellt ist, welche fortlaufend
und ausreichen für die Verbrennung notwendige
Zuluft sowie auch für die Ableitung der verbrauchten
Luft sorgt.
Sollte nur dieses gasbetriebene Gerät im Raum auf-
gestellt sein, muss eine Haube installiert werden,
damit die verbrauchte Luft direkt und auf natürlichem
Weg abgeleitet wird und zwar durch eine gerade
geführte vertikale Abzugsleitung, die mindestens die
doppelte Länge ihres Durchmessers hat und ein
Mindestprofil von 100 cm
Für die notwendige Zuluft in den Raum ist es not-
wendig, eine ähnliche Öffnung von mindestens
100 cm
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einzuplanen, welche direkt ins Freie führt
und sich nahe am Boden befindet, damit sie weder
von innen noch von außen versperrt werden und
damit der Verbrennungsvorgang der Gasbrenner
unbehindert vor sich gehen kann und die verbrauchte
Luft korrekt abgeleitet wird, wobei die Höhendifferenz
zu der Öffnung ins Freie mindestens 180 cm betra-
gen muss.
Bitte beachten Sie, dass das für die Verbrennung
notwendige Luftvolumen nicht unter 2 m
Leistung liegen darf (siehe kW Gesamtleistung auf
dem Typenschild). In allen anderen Fällen, zum Bei-
spiel wenn weitere Gasgeräte in demselben Raum
stehen oder eine natürliche direkte Ventilation nicht
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aufweisen muss.
3
/h pro kW
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