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Haftung; Ce-Konformität - Otto Bock B600 Bedienungsanleitung

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Belastung. Die Merkmale und Leistungen dürfen sich nicht 
derart  ändern,  dass  die  Sicherheit  der  Patienten  und  ggf. 
Dritter während der Lebensdauer gefährdet werden.
Aufgrund der Marktbeobachtung und dem Stand der Tech-
nik hat der Hersteller den Einsatz des Elektrorollstuhls B600 
unter Einhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und 
unter Einbeziehung der Service- und Wartungsvorgaben auf 
5 Jahre kalkuliert. Zeiten der Einlagerung beim Fachhändler 
oder  Kostenträger  gehören  nicht  dazu.  Dabei  ist  deutlich 
hervorzuheben,  dass  der  B600  bei  entsprechender  Pflege 
und  Wartung  weit  über  diesen  definierten  Zeitraum  hinaus 
zuverlässig ist. 
Für den Wiedereinsatz ist das betreffende Produkt zunächst 
gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
Anschließend ist das Produkt von einem autorisierten Fach-
mann  auf  Zustand,  Verschleiß  und  Beschädigungen  zu 
überprüfen.
Jegliche verschlissene und beschädigte Teile sowie für den 
neuen  Anwender  unpassende/ungeeignete  Komponenten 
sind auszutauschen.
Ein Serviceplan für jedes Modell, Detailinformationen sowie 
die benötigten Werkzeuge sind der Serviceanleitung zu ent-
nehmen.
B600

13 Haftung

Der Hersteller haftet nur, wenn das Produkt unter den vorge-
gebenen Bedingungen und zu den vorgegebenen Zwecken 
eingesetzt wird. Der Hersteller empfiehlt das Produkt sach-
gemäß  zu  handhaben  und  entsprechend  der  Anleitung  zu 
pflegen.
Für Schäden, die durch Bauteile und Ersatzteile verursacht 
werden, die nicht vom Hersteller freigegeben wurden, haftet 
der Hersteller nicht. Reparaturen sind nur von autorisierten 
Fachhändlern oder vom Hersteller selbst durchzuführen.
14 CE-Konformität
Das  Produkt  erfüllt  die  Anforderungen  der  Richtlinie 
93 / 42 / EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizie-
rungskriterien  für  Medizinprodukte  nach  Anhang IX  der 
Richtlinie wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft. Die 
Konformitätserklärung wurde deshalb von Otto Bock in al-
leiniger Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie er-
stellt.
02/2010
Haftung | CE-Konformität
Seite 87 

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