Die Programmierung darf nur von eingewiesenem Fach-
personal durchgeführt werden. Otto Bock oder der Steue-
rungshersteller haften nicht bei Schadensfällen, die (ins-
besondere in Kombination mit einer Sondersteuerung)
durch eine nicht fachgerecht/bestimmungsgemäß auf die
Fähigkeiten des Rollstuhlnutzers abgestimmte Program-
mierung verursacht wurden.
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlende Brems-
wirkung bei entriegelter Bremse. Beachten Sie die feh-
lende Bremsfunktion bei entriegelter Bremse vor allem bei
der Beförderung des Elektrorollstuhls auf einer Strecke
mit Neigung.
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch Umkippen beim Fahren. Der
B600 ist für das Befahren von Steigungen und Gefälle-
strecken bis max. 17 % zugelassen. Steigungen oder
Gefällestrecken über diesem Prozentsatz dürfen nicht be-
fahren werden.
Die kritische Hindernisbewältigung des B600 beträgt
5 cm. Höhenunterschiede, die größer als 5 cm sind, dür-
fen nicht überquert werden.
Es dürfen keine Treppen befahren werden.
B600
WARNUNG
Unfallgefahr durch Umkippen beim Fahren. Verringern
Sie bei Bergabfahrt die Geschwindigkeit (z. B. Fahrstufe
1 einstellen). Beim Befahren von Steigungen und Gefälle-
strecken dürfen keine Hindernisse überwunden werden.
Vermeiden Sie das Ein- und Aussteigen auf Steigungen
und Gefällestrecken.
Das Befahren von Steigungen und Hindernissen ist nur
mit abgesenkter Sitzkantelung, abgesenkter Hubeinheit
und senkrechtem Rücken erlaubt. Bei Bergabfahrt ist es
sinnvoll, die Sitzkantelung leicht nach hinten zu neigen.
Hindernisse wie Stufen oder Bordsteinkanten dürfen nur
mit reduzierter Geschwindigkeit (max. 3 km/h) befahren
werden. Dabei sollten die Hindernisse stets rechtwinkelig
angefahren und in einem Zug überwunden werden.
WARNUNG
Kippgefahr beim Fahren auf ungeeignetem Unter-
grund.Das Befahren sehr glatter Flächen (z. B. vereister
Oberflächen) oder sehr grobkörniger Oberflächen (z. B.
Schotter oder Geröll) ist nicht zulässig.
02/2010
Sicherheit
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