Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Otto Bock B600 Bedienungsanleitung Seite 15

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für B600:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Die  Programmierung  darf  nur  von  eingewiesenem  Fach-
personal durchgeführt werden. Otto Bock oder der Steue-
rungshersteller  haften  nicht  bei  Schadensfällen,  die  (ins-
besondere  in  Kombination  mit  einer  Sondersteuerung) 
durch eine nicht fachgerecht/bestimmungsgemäß auf die 
Fähigkeiten  des  Rollstuhlnutzers  abgestimmte  Program-
mierung verursacht wurden.
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlende Brems-
wirkung bei entriegelter Bremse. Beachten Sie die feh-
lende Bremsfunktion bei entriegelter Bremse vor allem bei 
der  Beförderung  des  Elektrorollstuhls  auf  einer  Strecke 
mit Neigung.
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch Umkippen beim Fahren.  Der 
B600  ist  für  das  Befahren  von  Steigungen  und  Gefälle-
strecken  bis  max. 17 %  zugelassen.  Steigungen  oder 
Gefällestrecken über diesem Prozentsatz dürfen nicht be-
fahren werden.
Die  kritische  Hindernisbewältigung  des  B600  beträgt 
5 cm. Höhenunterschiede, die größer als 5 cm sind, dür-
fen nicht überquert werden.
Es dürfen keine Treppen befahren werden.
B600
WARNUNG
Unfallgefahr durch Umkippen beim Fahren. Verringern 
Sie bei Bergabfahrt die Geschwindigkeit (z. B. Fahrstufe 
1 einstellen). Beim Befahren von Steigungen und Gefälle-
strecken  dürfen  keine  Hindernisse  überwunden  werden. 
Vermeiden  Sie  das  Ein-  und  Aussteigen  auf  Steigungen 
und Gefällestrecken.
Das  Befahren  von  Steigungen  und  Hindernissen  ist  nur 
mit  abgesenkter  Sitzkantelung,  abgesenkter  Hubeinheit 
und senkrechtem Rücken erlaubt. Bei Bergabfahrt ist es 
sinnvoll, die Sitzkantelung leicht nach hinten zu neigen.
Hindernisse  wie  Stufen  oder  Bordsteinkanten  dürfen  nur 
mit  reduzierter  Geschwindigkeit  (max.  3  km/h)  befahren 
werden. Dabei sollten die Hindernisse stets rechtwinkelig 
angefahren und in einem Zug überwunden werden.
WARNUNG
Kippgefahr beim Fahren auf ungeeignetem Unter-
grund.Das Befahren sehr glatter Flächen (z. B. vereister 
Oberflächen)  oder  sehr  grobkörniger  Oberflächen  (z. B. 
Schotter oder Geröll) ist nicht zulässig.
02/2010
Sicherheit
Seite 15 

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis