Zubehör
und die Hubfunktion darf nicht genutzt werden. Zum Be-
heben des Fehlers dringend den Fachhändler aufsuchen.
WARNUNG
Quetschgefahr im Hubbereich. Beim Betätigen der Hub-
vorrichtung dürfen sich keine unbefugten Personen im
Gefahrenbereich aufhalten. Es dürfen sich keine stören-
den Objekte oder Hindernisse im Hubbereich befinden.
Weisen Sie alle Begleitpersonen darauf hin, dass sich im
Bereich zwischen Sitzrahmen und Rollstuhlrahmen kon-
struktionsbedingte Quetschkanten befinden. Bediener
und Begleitperson dürfen bei elektrischen Sitzverstell- und
Hubfunktionen nicht in den Gefahrenbereich fassen.
VORSICHT
Sturzgefahr. Bei angehobenem Hubsitz den Oberkörper
nicht über die Sitzfläche hinauslehnen.
VORSICHT
Unfallgefahr durch eingeschränkte Sicht. Durch den
eingeschränkten Sichtbereich beim Fahren in angehobe-
ner Sitzposition und beim Betätigen des Hubsitzes ist be-
sondere Vorsicht geboten.
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VORSICHT
Kippgefahr bei zusätzlicher Verwendung der Sitzkante-
lung. Beim Hinauffahren von Steigungen bzw. Bordstein-
kanten ist die Sitzkantelung waagerecht einzustellen. Auf-
grund der veränderten Kippstabilität ist besondere Vor-
sicht geboten!
HINWEIS
Schäden durch fehlende Wartung. Mindestens einmal
monatlich den Hubsitz auf sichbare Beschädigungen und
festen Sitz der Schraubverbindungen prüfen. Zudem auf
korrekten Luftdruck achten.
HINWEIS
Beschädigung beim Transport. Zum Verladen oder zum
Transport den Hubsitz stets in die unterste Position absen-
ken.
HINWEIS
Beschädigung durch Überladung. Die maximale Zula-
dung des Hubsitzes beträgt 100 kg in der Standardaus-
führung bzw. 180 kg in der Heavy-Duty-Ausführung.
02/2010
B600