5. Die Handsprechfunkgeräte müssen der Europäischen Norm ETS 300296 ent-
sprechen, nach der Zulassungsvorschrift BAPT 222 ZV 100 zugelassen und mit
einem deutschen Zulassungszeichen gekennzeichnet sein.
6. Die Handsprechfunkgeräte müssen die Vorschriften des EMVG erfüllen, also
auch eine CE-Kennzeichnung tragen
7. Das Abhören und die Aufnahme von Nachrichten, die für andere bestimmt sind,
ist unzulässig. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache des Empfangs
dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt gescheht, anderen nicht mitgeteilt
werden.
8. Erlischt diese Allgemeinzuteilung, sind die Anordnungen der RegTP über die
Außerbetriebnahme der Funkanlagen, die unter diese Allgemeinzulassung fallen,
zu befolgen.
9. Reparatur
Bei Reparaturen gelten die Bestimmungen der ELEX V. Wir empfehlen die
Reparatur im Herstellerwerk, da eine sicherheitstechnische Überprüfung bei einer
Reparatur erforderlich ist.
10. Reinigung
Gerät nur mit einem feuchten Tuch oder Schwamm reinigen. Verwenden Sie zur
Reinigung nur Wasser und Seifenlauge. Lösungs- oder Scheuermittel sind zur
Reinigung nicht geeignet.
11. Garantie und Haftung
Für dieses Produkt gewährt ECOM Rolf Nied GmbH eine Garantie von zwei Jahren
auf Funktion und Material unter normalen Betriebs- und Wartungsbedingungen.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die unsachgemäß verändert, ver-
nachlässigt, verwendet, durch Unfälle beschädigt oder anormalen Betriebs-
bedingungen sowie einer unsachgemäßen Handhabung ausgesetzt wurden.
Forderungen auf Gewährleistungen können durch Einsenden des defekten Geräts
geltend gemacht werden. Reparaturen, neues Einjustieren oder Austauschen des
Gerätes behalten wir uns vor.
Die voranstehenden Garantiebestimmungen sind das einzige und alleinige Recht
auf Schadenersatz des Erwerbers und gelten ausschließlich und an Stelle von
allen anderen vertraglich oder gesetzlichen Gewährleistungspflichten. ECOM
übernimmt keine Haftung für spezielle, unmittelbare, mittelbare, Begleit- oder
Folgeschäden sowie Verluste einschließlich des Verlusts von Daten, unabhängig
davon, ob sie auf Verletzung der Gewährleistungspflicht, rechtmäßige oder
unrechtmäßige Handlungen, Handlungen in gutem Glauben sowie andere
Handlungen zurückzuführen sind.
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