4 Normen, Richtlinien, Vor-
schriften
Folgende Regelwerke müssen bei Planung,
Montage, Instandhaltung und Betrieb der Anlage
berücksichtigt werden:
Hinweis
Umbau einer Heizungsanlage muss
gemeldet und durch die
Baubehörde genehmigt werden.
Österreich: Gemeinde / Magistrat
Deutschland: Kaminkehrer / Schorn-
steinfeger / Baubehörde
Normen für Heizungsanlagen
–
EN 303-5
- Teil 5: Heizkessel für feste
Brennstoffe, manuell und automatisch
beschickte Feuerungen, Nenn-Wärmeleistung
bis 500 kW
–
- Heizungsanlagen in Gebäuden -
EN 12828
Planung von Warmwasserheizungsanlagen
–
- Abgasanlagen - Wärme- und
EN 13384-1
strömungstechnische Berechnungsverfahren -
Teil 1: Abgasanlagen einer Feuerstätte
–
ÖNORM EN 1856-2
rungen an Metall-Abgasanlagen - Teil 2:
Innenrohre und Verbindungsstücke aus Metall
–
- Planung von zentralen
ÖNORM H 5151
Warmwasser-Heizungsanlagen mit oder ohne
Warmwasserbereitung - Teil 1: Gebäude mit
einem spezifischen Transmissionsleitwert über
0,5 W/m²K
–
- Überprüfung von Heizungs-
ÖNORM 7510-1
anlagen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
und Inspektion - Nationale Ergänzung der
ÖNORM EN 15378
–
ÖNORM 7510-4
- Überprüfung von Heizungs-
anlagen, Teil 4: Einfache Überprüfung von
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Normen für bautechnische Einrichtungen und
Sicherheitseinrichtungen
–
- Technische Richtlinien vorbeu-
TRVB 118 H
gender Brandschutz (Österreich)
–
ÖNORM H 5170
- Heizungsanlagen - Anforde-
rungen an die Bau- und Sicherheitstechnik
sowie an den Brand- und Umweltschutz
8
- Die Errichtung oder der
- Abgasanlagen - Anforde-
4Normen, Richtlinien, Vorschriften
Normen für Brennstoff
–
- Biogene Festbrennstoffe -
EN ISO 17225-4
Brennstoffspezifikationen und -klassen;
–
1. BImSchV
- Bundes-Immissi-
onsschutzverordnung - Verordnung über
kleine und mittlere Feuerungsanlagen
(Deutschland)
Normen für Heizungswasser
–
ÖNORM H 5195-1
nische Anlagen, Teil 1: Verhütung von
Schäden durch Korrosion und Steinbildung in
geschlossenen Warmwasser-Heizungs-
anlagen (Österreich)
–
- Vermeidung von Schäden in
VDI 2035
Warmwasser-Heizungsanlagen (Deutschland)
–
- Wasserbeschaffenheit für
SWKI BT 102-01
Gebäudetechnik-Anlagen (Schweiz)
–
Technische Norm zur Regelung der
UNI 8065
Heizwasseraufbereitung (Italien)
4.1 Aufstellraum
Ab einer Nennwärmeleistung von 50 KW ist ein
eigener Heizraum erforderlich.
Bauliche Vorgaben
–
Der Kessel darf nur in einem trockenen,
frostfreien Raum aufgestellt werden. Die
zulässige Raumtemperatur beträgt dabei
zwischen 5 und 30°C.
–
Der Kessel darf nur auf ausreichend tragfä-
higem und nicht brennbarem Untergrund
aufgestellt werden.
–
Abstände zu brennbaren Materialien sind nach
gültigen regionalen Vorschriften zu beachten.
–
Für ausreichend Platz (auch für Service- und
Wartungsarbeiten) sind die Einbau-Abmessun-
gen zu beachten. Diese stellen Mindest-
anfoderungen dar.
–
Normative Vorgaben siehe ÖNORM H 5170
und Richtlinie TRVB 118 H.
–
Der Aufstellraum benötigt eine ausreichende
Beleuchtung.
–
Schutz der Anlage vor Verbiss und Einnisten
von Tieren
Die geltenden Normen, Richtlinien und Bauver-
ordnungen müssen für Heiz- und
Montageanleitung maximus_L
- Wärmeträger für haustech-