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IKAR ASS-1 Prüfbuch Und Gebrauchsanleitung Seite 27

Auslegerarm
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Mögliche Anwendungsvarianten ASS-4 zur Sicherung von 2 Personen gegen Absturz und zur
1
Die Anschlageinrichtung ermöglicht es im Rettungsnotfall
1
das ein Retter mit angelegtem Auffang-Rettungsgurt
und gesichert an einem 2. Höhensicherungsgerät mit
Rettungshubeinrichtung zu einer verunfallten Person in einen engen
Raum (z.B. Schacht, Behälter) absteigt.
Die Ursache für diesen Rettungsnotfall kann z.B. sein:
Durch Einbauten am Boden eines Schachtes oder Behälters
an denen sich Personen festhaken können ist ein direktes
heraufziehen einer verunfallten Person nicht möglich,
weil durch das festhaken der verunfallten Person die
Rettungseinrichtung blockiert wird.
Aufgrund von baulichen Gegebenheiten kann ein Begleiten der
verunfallten Person während des Rettungsvorganges durch
einen Retter erforderlich sein, damit der Rettungsvorgang nicht
durch z.B. verhaken/verklemmen der verunfallten Person an
Konstruktionsteilen blockiert wird.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Ist für den Retter zusätzliche Persönliche Schutzausrüstung
erforderlich sind mögliche Wechselwirkungen mit der
Schutzausrüstung gegen Absturz zu beachten!
Ein Schwenken des Auslegerarmes um die verunfallte Person
sicher nach den Regeln der ersten Hilfe zu lagern ist nicht
mehr möglich, weil der Retter sich noch im Schacht bzw.
Behälter befindet! Hierzu die verunfallte Person auf den Rand
des Einstieges setzen und Stück für Stück bei gleichzeitigem
ab kurbeln vom Einstieg wegziehen.
Rettung in Verbindung mit zusätzlichen Anschlagpunkt
DEUTSCH
2
Eine Personen steigt z. B. in einen Schacht, angeschlagen
2
jeweils an einem Höhensicherungsgerät Typ HRA, an
der Auffangöse seines Auffanggurtes (Gebrauchsanleitung der
Gerätschaften sind zu beachten). Der Sicherungsposten hat die
Möglichkeit, z. B. mit einem Höhensicherungsgerät in Verbindung
mit einem Auffanggurt, sich an dem zusätzlichen Anschlagpunkt zu
sichern.
Selbst bei einer Rettung im Notfall ist der Sicherungsposten stets
gegen Absturz gesichert. Verletzungen des Sicherungspostens oder
Beschädigungen an der PSAgA im Falle eines Sturzes in z. B. einen
Schacht durch Anprallen an Kanten oder Gegenständen können
nicht ausgeschlossen werden.
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