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IKAR ASS-1 Prüfbuch Und Gebrauchsanleitung Seite 19

Auslegerarm
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  • DEUTSCH, seite 19
1.
Diese Anschlageinrichtung ist für die Sicherung von 1 Person nach EN 795:2012 Typ B und für die Sicherung von 2 Person nach
CEN/TS 16415:2017 gegen Absturz und zur Rettung geprüft und zugelassen. In Verbindung mit zusätzlich notwendigen Auffanggurten
nach EN 361, IKAR Höhensicherungsgeräten EN 360, IKAR Höhensicherungsgeräten vom Typ HRA mit Rettungshubeinrichtung gemäß
EN 360 / EN 1496 muss sichergestellt sein, dass die Kraft, die während des Auffangvorganges auf den Benutzer wirkt auf max. 6 kN
begrenzt wird. Die Anschlageinrichtung und die Höhensicherungsgeräte sind nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
Hinweis: Das IKAR Höhensicherungsgerät HRA mit Rettungshubeinrichtung ist nicht im Lieferumfang enthalten!
Die Gebrauchsanleitungen der zusätzlich verwendeten Ausrüstungen und Bestandteile sind zwingend mit zu beachten.
2.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung(en) besteht Lebensgefahr.
Im Falle eines Sturzes ist ein längeres Hängen der Person als 15 Minuten auszuschließen (Schockgefahr).
3.
Es muss ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, in dem alle bei der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigt sind.
4.
Die Einrichtung darf nur von Personen benutzt werden, die entsprechend ausgebildet und sachkundig sind. Gesundheitliche
Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen! (z.B. Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder Kreislaufprobleme)
5.
Ein optionales IKAR Höhensicherungsgerät HRA mit Rettungshubeinrichtung kann im Einsatz nur eine Person schützen, kann jedoch
nacheinander von mehreren Personen genutzt werden.
6.
Für die Montage der IKAR Hülse ist eine geeignete Befestigungsfläche zu wählen. Die angegebenen Kräfte auf Seite 20 sind dabei zu
berücksichtigen. Die Befestigung des Auslegerarmes erfolgt durch Einstecken in die IKAR Hülse.
7.
Vor jeder Benutzung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu kontrollieren und eine Sicht- und Funktionsprüfung der
Anschlageinrichtung und ihrer Bestandteile auf augenscheinliche Mängel durch zu führen (Gemäß Liste Seite 2). Eine Funktionsprobe
ist beim optionalen IKAR-Höhensicherungsgerät HRA durchzuführen wahlweise durch ruckartiges herausziehen des Seiles oder durch
Gewichtsprobe von mindestens 15 kg. Hierbei müssen die Sperrklinken einfallen. Die einwandfreie Funktion des Karabinerhakens ist zu
prüfen.
8.
Nach einwandfreier Montage des Auslegerarmes, der Befestigung des optionalen IKAR Höhensicherungsgerätes HRA in der
Halterung am Auslegerarm und das Ende des ausziehbaren Verbindungsmittels (Verbindungselement), an einen angelegten Auffang- /
Rettungsgurt ist der Sicherheitsschutz für die Arbeitsperson hergestellt. Die einwandfreie Funktion des Verbindungselementes ist zu
überprüfen.
9.
Die Einrichtung sollte möglichst lotrecht über den Kopf der zu sichernden Person angeordnet werden, um beim Fallen ein Pendeln
auszuschließen. Die Art der Anwendung ist so zu wählen, dass der freie Fall und die Absturzhöhe auf ein Mindestmaß beschränkt wird.
Eine Auslenkung oder Verschiebung der Anschlageinrichtung die in der Praxis berücksichtigt werden muss, ist nicht zu erwarten.
10. Auf Schüttgut o.ä. Stoffen, in die man versinken kann, dürfen IKAR-Höhensicherungsgeräte nicht zur Sicherung von Personen eingesetzt
werden. Es ist sicher zu stellen, dass die Art der Arbeitsführung den freien Fall auf ein Mindestmaß beschränkt. Eine Schlaffseilbildung ist
zu vermeiden. Im Falle eines Sturzes darf kein Aufprall auf den Boden oder anderer Hindernisse möglich sein.
11. Ein beschädigtes, oder durch Sturz beanspruchtes System, oder wenn Zweifel über den sicheren Zustand des Systems bestehen, ist
es sofort dem Gebrauch zu entziehen. Es darf erst nach Überprüfung durch eine sachkundige Person und einer schriftlichen Freigabe
weiter verwendet werden.
12. Je nach Beanspruchung, mindestens jedoch alle 12 Monate muß die Anschlageinrichtung vom Hersteller oder vom Hersteller geschulten
und autorisierten Personen überprüft werden. Dies muss in den mitgelieferten Prüfbüchern dokumentiert werden. Die Wirksamkeit und
Haltbarkeit der Anschlageinrichtung hängt von der regelmäßigen Prüfung ab.
13. Bei Bruch des Seiles oder Seilknicken/Aufrauhung ist das optionale IKAR Höhensicherungsgerät in die Revisionswerkstatt zu geben, um
das Seil austauschen zu lassen.
14. Die DGUV R 112-198 und DGUV R 112-199 sind zu beachten.
15. Das optionale IKAR-Höhensicherungsgerät ist gemäß EN 360:2002 im Temperaturbereich von -40 bis +50 °C einsetzbar.
16. Die zulässige Belastung der Anschlageinrichtung entspricht der EN 795:2012 Typ B, CEN/TS 16415:2017 für die Sicherung
von 2 Personen .
17. Der Auslegerarm, sowie das optionale IKAR Höhensicherungsgerät sind vor den Einwirkungen von Schweißflammen und -funken, Feuer,
Säuren, Laugen sowie extreme Temperaturen und ähnlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Nach erfolgtem Einsatz und eventueller
Demontage der Anschlageinrichtung sowie der optionalen Geräte sind sie bis zum nächsten Einsatz sauber, trocken und luftig zu lagern.
Während des Transports müssen die Geräte vor Stoßeinwirkungen geschützt sein.
18. Es dürfen keine Veränderungen und Ergänzungen am Gesamtsystem vorgenommen werden- sonst besteht Lebensgefahr.
19. Vor der Verwendung von Desinfektionsmitteln ist aufgrund der komplexen gesetzlichen Produkteinstufungen nach den speziellen
Anwendungen und den Inhaltsstoffen Kontakt mit dem Hersteller auf zu nehmen.
DEUTSCH
Gebrauchsanleitung
Sicherheitshinweise
19

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