1. Sicherheitstechnische Hinweise
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanlei-
tung durchlesen und beachten:
Warnschild
In dieser Betriebsanleitung haben wir alle
Stellen, die Ihre Sicherheit betreffen, mit
diesem Zeichen versehen. Geben Sie
alle Sicherheitsanweisungen auch an
andere Benutzer weiter.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Maschine entspricht dem Stand der
Technik sowie den geltenden Sicher-
heitsbestimmungen zum Zeitpunkt des
Inverkehrbringens im Rahmen ihrer be-
stimmungsgemäßen Verwendung.
Konstruktiv konnten weder der vorher-
sehbare Fehlgebrauch noch die Rest-
gefahren vermieden werden, ohne die
bestimmungsgemäße Funktion einzu-
schränken.
Der Schlegelmulcher agria 4400 SM
65 H ist dazu gebaut, Gras und ähnli-
che Pflanzen, Krautpflanzen, Stauden
und dünne verholzte Pflanzen bis max.
35 mm Durchmesser zu schneiden und
zu zerkleinern, und ist für den Gebrauch
in der Land- und Forstwirtschaft, der
Grünflächen- und Anlagenpflege be-
stimmt (bestimmungsgemäßer Ge-
brauch).
Jeder darüber hinausgehende Ge-
brauch gilt als nicht bestimmungsge-
mäß. Für hieraus resultierende Schä-
den haftet der Hersteller nicht; das Ri-
siko hierfür trägt allein der Benutzer.
Bei der Verwendung des Schlegelmulchers
auf öffentlichen Straßen müssen die Be-
stimmungen der nationalen Straßenver-
kehrsvorschriften eingehalten werden
(Kennzeichnung, Beleuchtung etc.).
Schlegelmulcher agria 4400 SM 65 H
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch die Einhaltung der vom Her-
steller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandhaltungsbe-
dingungen.
Eigenmächtige Veränderungen an der
Maschine und insbesondere an den Si-
cherheitseinrichtungen können zu er-
höhten Gefährdungen führen und
schließen eine Haftung des Herstellers
für daraus resultierende Schäden aus.
Die Maschine muss entsprechend den
Vorgaben in der Betriebsanleitung von
unterwiesenen Bedienern betrieben
werden.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Ver-
wendung der Maschine werden Perso-
nen gefährdet, können die Maschine
und andere Sachwerte des Betreibers
beschädigt werden und kann die Funk-
tion der Maschine beeinträchtigt sein.
Jede nicht bestimmungsgemäße Ver-
wendung sowie alle nicht in dieser An-
leitung beschriebenen Tätigkeiten an
der Maschine sind unerlaubter Fehlge-
brauch außerhalb der gesetzlichen Haf-
tungsgrenze des Herstellers.
Vernünftigerweise vorherseh-
bare Fehlanwendungen
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. un-
sachgemäße Handhabung sind unter
anderem:
- entfernte oder manipulierte Schutz-
und Sicherheitseinrichtungen
- Verwendung nicht freigegebenen Zu-
behörs
- Einsatz auf stark steinigem oder felsi-
gem Untergrund
- Zerkleinern von Baumstubben oder grö-
ßeren als den zugelassenen Gehölzen
- Arbeiten am Steilhang ohne Absiche-
rung der Bedienperson und der Maschi-
ne sowie des Arbeitsbereichs
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