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Sicherheitstechnische Hinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung - Agria 5900 Cyclone Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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1. Sicherheitstechnische Hinweise

Vor Inbetriebnahme die Betriebsanlei-
tung durchlesen und beachten:
Warnschild
In dieser Betriebsanleitung haben wir
alle Stellen, die Ihre Sicherheit betref-
fen, mit diesem Zeichen versehen. Ge-
ben Sie alle Sicherheitsanweisungen
auch an andere Benutzer weiter.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Maschine entspricht dem Stand der
Technik sowie den geltenden Sicherheits-
bestimmungen zum Zeitpunkt des Inver-
kehrbringens im Rahmen ihrer bestim-
mungsgemäßen Verwendung.
Der Geräteträger agria 5900 Cyclone ist
eine handgeführte selbstfahrende einach-
sige Arbeitsmaschine, die nach der Agria-
Verkaufsliste freigegebene Anbaugeräte
antreibt (bestimmungsgemäßer Ge-
brauch).
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hier-
aus resultierende Schäden haftet der Her-
steller nicht; das Risiko hierfür trägt allein
der Benutzer.
Beim Einsatz des Geräteträgers auf öffent-
lichen Straßen müssen die Bestimmungen
der nationalen Straßenverkehrsvorschrif-
ten eingehalten werden, z.B. Rückstrah-
ler, Beleuchtung.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch die Einhaltung der vom Her-
steller vorgeschriebenen Betriebs-, War-
tungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Eigenmächtige Veränderungen an dem
Geräteträger schließen eine Haftung des
Hydrostatischer Geräteträger agria 5900 Cyclone
Herstellers für daraus resultierende Schä-
den aus.
Die Maschine muss entsprechend den
Vorgaben in der Betriebsanleitung von
unterwiesenen Bedienern betrieben wer-
den.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwen-
dung bzw. alle nicht in dieser Anleitung be-
schriebenen Tätigkeiten an der Maschine
sind unerlaubter Fehlgebrauch außerhalb
der gesetzlichen Haftungsgrenze des Her-
stellers.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwen-
dung:
- werden Personen gefährdet,
- können die Maschine und andere Sach-
werte des Betreibers beschädigt werden,
- kann die Funktion der Maschine beein-
trächtigt werden.
Vernünftigerweise vorherseh-
bare Fehlanwendungen
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. un-
sachgemäße Handhabung sind:
- entfernte oder manipulierte Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen
- Verwendung nicht freigegebener Anbau-
geräte
- nicht eingehaltene Wartungsintervalle
- unterlassene Messungen und Prüfungen
zur Früherkennung von Schäden
- unterlassener Verschleißteilwechsel
- fehlerhaft oder nicht korrekt ausgeführte
Wartungs- bzw Reparaturarbeiten
- nicht bestimmungsgemäße Verwendung
- mit defekten elektrischen oder mechani-
schen Geräten arbeiten
- Transport- und Rangierfahrten mit ein-
geschaltetem Anbaugerät.
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