2.1.9 Zusatzausstattung
2.1.9.1 Zubehör
Über den folgenden Link bzw. QR-Code erhalten Sie
Informationen zum verfügbaren Zubehör.
http://net.grundfos.com/qr/i/98288126
Weitere Informationen
3.2 Lieferumfang
2.1.9.2 Entwässerungspumpe
Wenn die Hebeanlage in einem Keller aufgestellt
werden soll, in den Grundwasser eindringen kann,
empfehlen wir die Installation einer
Entwässerungspumpe in einem separaten
Pumpensumpf unterhalb der Aufstellungsebene. In
einigen Ländern ist die Installation einer
Entwässerungspumpe oder eines Pumpensumpfs
gesetzlich vorgeschrieben.
2.2 Anwendungen
Das Produkt ist für das Sammeln und Fördern von
Abwasser bestimmt, das nicht über ein Freigefälle
abgeleitet werden kann. Das Produkt wird in der
Regel unterhalb des Abwasserkanals im Keller oder
Untergeschoss folgender Gebäude installiert:
•
Große Mehrfamilienhäuser
•
Öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude
•
Wohnblocks
•
Schulen
•
Bürogebäude
•
Hotels
•
Restaurants
•
Krankenhäuser
•
Industriegebäude
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2.3 Fördermedien
Das Produkt ist zum Sammeln und Fördern folgender
Medien bestimmt:
•
Abwasser
•
schlammhaltiges Wasser
•
fäkalienhaltiges Haushaltsabwasser
Der freie Durchgang des Produkts ermöglicht je nach
Pumpentyp das Fördern von Medien, die Feststoffe
mit einem Durchmesser von 65 bis 80 mm enthalten.
Folgende Stoffe und Abwasserarten dürfen nicht über
das Produkt entsorgt werden:
•
Feststoffe, Teer, Sand, Zement, Asche,
beschichtetes Papier, Papierhandtücher, Pappe,
Schutt, Müll, Fett und Öl.
•
Abwasser aus Sanitäranlagen, die sich oberhalb
der Rückstauebene befinden, muss gemäß EN
12056-1 über ein Entwässerungssystem mit
Freigefälle abgeleitet werden.
•
Abwasser, das gefährliche Stoffe enthält (z. B.
fetthaltiges Abwasser aus
Gastronomieeinrichtungen).
Für die Entsorgung von fetthaltigem Abwasser ist
gemäß der EN 1825 ein Fettabscheider
erforderlich.
•
Regenwasser von größeren Bereichen außerhalb
des Gebäudes (z. B. Parkplätze) muss außerhalb
des Gebäudes mithilfe einer separaten
Pumpstation gesammelt und entsorgt werden.
Weitere Informationen
11.1 Betriebsbedingungen