Gesundheitliche Beeinträchtigungen
Der Besuch einer Infrarot- oder Saunakabine kann bei Personen mit gesundheitlichen Beein-
trächtigungen zu schweren Gesundheitsschäden bis zum Tod führen.
Besucher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen vor dem Besuch einer
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Infrarot- oder Saunakabine einen Arzt konsultieren.
Geräteschäden durch zu lange Betriebsdauer
Die ununterbrochene Betriebsdauer der Saunakabine(n) kann zu Sachschäden führen.
In einer gewerblichen Saunakabine muss die Heizzeit so eingestellt sein, dass sie
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nach einer bestimmten Zeitdauer von selbst abschaltet.
Wenn die Heizzeit nicht selbständig abschaltet, muss die Kabine ständig beaufsich-
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tigt werden.
Die Kabine vor jedem Starten besichtigen.
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Betrieb des Geräts durch Kinder und Personen mit verringerten mentalen Fähigkeiten
Kinder und Personen mit verringerten mentalen Fähigkeiten können sich in Gefahr bringen.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht am Gerät
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spielen.
Der Betrieb der Infrarotkabine darf von Kindern unter 8 Jahren nicht gestartet wer-
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den.
Die Einstellungen für die Heizzeit dürfen von Kindern über 8 Jahren nur unter Aufsicht
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geändert werden.
Die Saunakabine darf von Personen mit verringerten mentalen, physischen oder
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sensorischen Fähigkeiten nur unter Aufsicht gestartet werden oder wenn sie zuvor
unterwiesen wurden und die resultierenden Gefahren verstehen.
Kinder sowie nicht unterwiesene Personen dürfen keine Reinigungs-und Wartungs-
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arbeiten ausführen.
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