6.3 Funktionsprüfung
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die MRCD-Schutzeinrichtungen in regelmäßigen
Zeitabständen durch eine Elektrofachkraft auf ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit
zu überprüfen. Diese Forderung ist bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingun-
gen erfüllt, wenn die in der DGUV V3 genannten Prüffristen eingehalten werden. Die
Prüffristen sind je nach Gefährdungsbeurteilung auszulegen.
Die Wiederholungsprüfungen müssen mindestens folgenden Umfang haben:
•
Prüfung der Umgebungsbedingungen auf Verschmutzung, mechanische Schäden
oder Isolationsschäden.
•
Für die Auslösekontrolle des Leistungsschalters ist die integrierte oder externe
Testtaste zu betätigen.
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Test, Reset, Funktionsprüfung
MRCDB300-Serie_D00343_05_M_XXDE/08.2021