2.8
Sicherheitshinweise
Allgemein (betrifft mehr als eine Lebensphase)
9019600
Hinweis
Die Einweisung muss schriftlich quittiert werden.
Qualifiziertes Personal im Sinne dieser Betriebsanleitung sind Personen, die:
•
älter als 14 Jahre sind.
•
auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung fähig sind, die erfor-
derlichen Tätigkeiten auszuführen.
•
von dem für die Sicherheit der Maschine Verantwortlichen berechtigt worden
sind, die erforderlichen Tätigkeiten auszuführen.
•
die Betriebsanleitung und entsprechende Sicherheitshinweise gelesen und ver-
standen haben und diese beachten.
Gesamtanlage
•
Die Anlage nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betreiben. Alle
Schutzeinrichtungen, Gehäuseteile müssen montiert sein und besonders die
Sicherheits- und Schalteinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit
überprüft werden.
•
Sicherheits- und Warnhinweise an der Anlage nicht entfernen und lesbar hal-
ten. Beschädigte Sicherheits- und Warnhinweise erneuern.
•
Geeignete Arbeitskleidung, Schutzhandschuhe und festes Schuhwerk tragen.
•
Keine Ringe, Ketten und anderen Schmuck tragen.
•
Keine Gefahrstoffe (gesundheitsgefährdende, insbesondere giftige, leicht- und
hochentzündliche sowie explosive Stoffe) in der Anlage verarbeiten.
•
Durch spannungsführende, bewegte oder rotierende Teile kann Gefahr für Leib
und Leben des Benutzers und materieller Schaden entstehen.
•
Die Anlage nur bestimmungsgemäß verwenden, siehe Seite 5. Bei anderweiti-
ger Benutzung können Schäden oder Gefahren entstehen, für die wir keine
Haftung übernehmen.
•
Der Transport, die Montage/Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Stö-
rungsbeseitigung der Anlage darf nur von Personen durchgeführt werden, die
für die jeweilige Aufgabe qualifiziert und eingewiesen worden sind, siehe Seite
8. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften beachten!
•
Die Anlage nicht in explosionsgefährdeter Umgebung betreiben.
•
Arbeitsbereich sauber und aufgeräumt halten. Unordnung und unbeleuchtete
Arbeitsbereiche können zu Unfällen führen.
Spülmaschine
•
Die Spülmaschine erzeugt nicht gezielt nicht-ionisierende Strahlung. Technisch
bedingt geben ausschließlich die elektrischen Betriebsmittel nicht-ionisierende
Strahlung ab.
In der unmittelbaren Umgebung der Spülmaschine kann die Beeinflussung akti-
ver Implantate (z. B. Herzschrittmacher, Defibrillatoren) mit hoher Wahrschein-
lichkeit ausgeschlossen werden, mit Ausnahme des Bereiches von 2 m Um-
kreis am Besteck-Förder-Magnet.
Nur bei Maschinen mit Dampfbeheizung oder Beheizung mit Pumpenheißwas-
ser:
•
Bei austretendem Wasser oder Dampf in geringem Maße die Anlage außer Be-
trieb setzen und den MEIKO-autorisierten Servicetechniker informieren.
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