2.5
Not-Halt
2.6
Verhalten im Gefahrenfall
2.7
Anforderungen an das Personal
Personen
Tätigkeit
Betrieb, Bedienung
Reinigung
Sicherheitseinrichtungen prü-
fen
Störungssuche
Störungsbeseitigung mecha-
nisch
Störungsbeseitigung
elektrisch
Wartung
Reparaturen
* mit Ausbildung als Elektrofachkraft
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Beim Betätigen eines Not-Halt-Tasters oder auch beim Öffnen der Haube des Be-
steck-Förder-Magnets oder einer Tür zeigt das Display die Meldung Not-Halt betä-
tigt, (siehe Sicherheitseinrichtungen Nr. 3, 4 und 6). Das Auslösen des Not-Halts
hat den Stopp der Gesamtanlage, des Transports und der Pumpen zur Folge. Nach
Beseitigung der Störungsursache kann der Not-Halt-Taster mit einer Drehbewegung
entriegelt werden, bzw. wird nach dem Schließen der Haube des Besteck-Förder-
Magnets oder Tür der Stopp der Gesamtanlage aufgehoben.
•
In Gefahrensituationen mit der bauseitigen Netztrenneinrichtung spannungsfrei
schalten.
Nur bei Maschinen mit Dampfbeheizung oder Beheizung mit Pumpenheißwas-
ser:
Bei starkem Dampfaustritt besteht bei Annäherung die Gefahr des Verbrühens. Die
Dampfzufuhr /Pumpenheißwasserzufuhr nicht am maschinenseitigen Dampfab-
sperrventil schließen sondern die bauseitige Absperrarmatur schließen.
Installationen, Inbetriebnahmen, Einweisungen, Reparaturen, Wartungen, von bzw.
an MEIKO-Produkten dürfen nur von autorisierten Servicepartnern durchgeführt/ver-
anlasst werden.
Die Umgebung der Maschine bzw. Anlage ist durch den Betreiber auf Gefährdungen
auf andere Personen zu prüfen, wie z. B. Kinder oder Personen mit reduzierten phy-
sischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten, oder mit einem Mangel an Erfah-
rung oder Wissen.
Im Betrieb ist sicherzustellen, dass:
•
Nur ausreichend geschultes und eingewiesenes Personal an der Maschine ar-
beitet.
•
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und Reparieren klar
festgelegt sind.
•
Anzulernendes Personal nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Ma-
schine arbeitet.
•
Keine Person unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (wahr-
nehmungsstörend) steht.
Die erforderlichen Qualifikationen zum Ausüben bestimmter Arbeiten an der Ma-
schine sind durch MEIKO festgelegt:
Eingewiesenes
Bedienpersonal
Von MEIKO autorisier-
ter Haustechniker
*
Von MEIKO autorisier-
ter Servicetechniker
9019600