GARANTIE
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In Katalogen, Werbung oder anderen
Publikationen enthaltene Erklärungen,
Konditionen, Darstellungen, Beschrei-
bungen oder Zusicherungen sind nicht
so auszulegen, dass sie eine der im
Vorliegenden enthaltene Bestimmung
erweitern, abwandeln oder außer Kraft
setzen.
Triumph Motorcycles behält sich das
Recht vor, unangekündigt Änderungen
oder Verbesserungen an Modellen oder
Motorrädern vorzunehmen, ohne dass
eine Verpflichtung besteht, dieselben
Maßnahmen
Motorrädern vorzunehmen.
Die Gewährleistung hat keinerlei Aus wir-
kungen auf Ihre gesetzlichen Rechte.
an
bereits
verkauften
Konditionen und Ausschlüsse
- nur Kanada
1.
Das
Motorrad
Rennwettbewerbe genutzt, falsch
verwendet,
unzureichend
falsch
gewartet
gehalten worden sein.
2. Das Motorrad darf nicht Gegenstand
einer Modifikation, einer Reparatur
oder eines Austauschs gewesen
sein,
die
nicht
MOTORCYCLES
genehmigt wurden.
3.
Die Gewährleistung für die Batterie
das Motorrads beträgt 12 (zwölf)
Monate
ab
Kaufdatum des Motorrads. Nach
Ablauf
des
raums von 12 (zwölf) Monaten ist
die Batterie von der Gewährleis-
tung ausgeschlossen. Die mit dem
Motorrad
mitgelieferte
muss
hinreichend
werden, um die Ladung zu ersetzen,
die
durch
die
Anlassmechanismus
den
Gebrauch
Ausrüstung
bei
Motor verbraucht wird. Wenn das
Motorrad eingelagert wird, bauen
Sie die Batterie aus und lagern Sie
sie an einem Ort, an dem sie nicht
direktem Sonnenlicht, Feuchtigkeit
oder Frost ausgesetzt ist. Während
der
Einlagerung
sollte sie etwa alle zwei Wochen
langsam
(mit
von einem Ampere oder weniger)
geladen werden.
darf
nicht
für
oder
oder
instand
von
TRIUMPH
AMERICA
LIMITED
dem
ursprünglichen
Gewährleistungszeit-
Batterie
aufgeladen
Betätigung
des
und/oder
der
elektrischen
ausgeschaltetem
des
Motorrads
einem
Ladestrom