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Recycling und Entsorgung
Ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten:
Der GoldScreenPen ist entsprechend des Elektrogesetzes (ElektroG) gekennzeichnet,
welches die europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzt. Das Symbol des durchgestrichenen
Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner
Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten
Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie
Sammelstellen
für
Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw.
Kommunalverwaltung erhalten.
Auch Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte
Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen.
Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen sowie ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf Verlangen des
Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen. Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten
als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen.
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für
deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben. Sofern dies ohne Zerstörung des alten
Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alte Batterien oder
Akkus sowie Altlampen, bevor Sie es zur Entsorgung zurückgeben, und führen diese einer
separaten Sammlung zu. Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie auf
www.elektrogesetz.de.
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Elektroaltgeräte
sowie
ggf.
weitere
Annahmestellen
für
die