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Renault CLIO 2008 Bedienungsanleitung Seite 179

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TRANSPORT VON GEGENSTÄNDEN IM GEPÄCKRAUM
Transportgut stets so in den Gepäckraum
einräumen, dass die größte Fläche ange-
lehnt ist an:
– die Rückenlehne der hinteren Sitze bei
normaler Beladung (Fall A)
– die jeweils umgeklappten hinteren Sitze
bei maximaler Ausnutzung des Gepäck-
raums (Fall B).
A
B
Wenn Sie bei Verwendung der Rücksitzbank
für 3 Sitzplätze Gegenstände auf die umge-
klappte Rückenlehne legen müssen, entfer-
nen Sie die Kopfstützen vor dem Umklappen
der Rückenlehne, damit die Lehne so flach
wie möglich auf dem Sitzkissen aufliegt.
Die Gegenstände mit dem
größten Gewicht sollten immer
direkt auf dem Gepäckraumbo-
den aufliegen. Ist das Fahrzeug
mit Verzurrösen am Gepäckraumboden
ausgestattet, diese zum Fixieren trans-
portierter Gegenstände benutzen. Das
Ladegut ist so zu sichern, dass bei hef-
tigem Bremsen keinerlei Gegenstände
nach vorne auf die Insassen geschleu-
dert werden können. Die Schlosszungen
der hinteren Sicherheitsgurte stets in die
Gurtschlösser einrasten, auch wenn sie
nicht benutzt werden.
3.35

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