BESONDERHEITEN BEI FAHRZEUGEN MIT BENZINMOTOR
Besondere Betriebsbedingungen, wie:
– Zurücklegen längerer Fahrstrecken
mit geringer Kraftstoffreserve im Tank
(Warnlampe leuchtet)
– Verwendung von verbleitem Kraftstoff
– Verwendung
von
Additiven
Schmierstoffe oder Kraftstoffe, die nicht
von RENAULT geprüft und zugelassen
sind
sowie Funktionsstörungen wie:
– Störungen des Kaltstartventils und
damit Kaltstartschwierigkeiten, defekte
Zündanlage, Kraftstoffpanne oder ge-
lockerte Zündkabel, die sich durch
Zündaussetzer und Ruckeln bemerkbar
machen
– Leistungsverlust
können zur Überhitzung des Katalysators
führen und dessen Wirksamkeit mindern
bzw. ihn zerstören. Der Weiterbetrieb des
Fahrzeugs mit defektem Katalysator
kann einen Motorschaden oder auch
einen Brandschaden verursachen.
Wenn
Sie
die
Betriebsstörungen feststellen, müssen Sie
die erforderlichen Reparaturen so bald wie
möglich in einer RENAULT Vertragswerkstatt
durchführen lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu den im
für
Wartungsheft vorgegebenen Fälligkeiten
r e g e l m ä ß i g
i n
Vertragswerkstatt warten lassen, können
derartige Funktionsstörungen weitgehend
vermieden werden.
Startschwierigkeiten
Fahrzeuge mit Katalysator dürfen bei ent-
ladener Batterie weder angeschleppt
noch angeschoben werden.
Abgasentgiftungssystem würde dabei be-
schädigt.
Versuchen Sie grundsätzlich nicht, den
Motor durch wiederholte Startversuche zum
Laufen zu bringen. Lassen Sie die Störung
in einer RENAULT Vertragswerkstatt behe-
ben.
oben
genannten
e i n e r
R E N A U LT
Das
Auspuffanlage in Berührung kommen
können und lassen Sie auch den Motor
nicht an einem solchen Ort im Leerlauf
drehen.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht
an einem Ort ab, an dem
brennbare Stoffe wie trockenes
Gras oder Laub mit der heißen
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