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Can-Am Spyder RT 2012 Bedienungsanleitung Seite 198

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6. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde darf nach Auftreten eines abnormalen Zustandes das Produkt nicht
weiter benutzen. Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Monaten nach Auftreten
eines Material- oder Herstellungsfehlers einem Vertragsvertreiber/Vertragshänd-
ler davon Mitteilung machen und ihm Zugang zu dem Fahrzeug verschaffen und
damit Gelegenheit zu einer Reparatur geben. Der Kunde muss seinem Vertrags-
vertreiber/Vertragshändler einen Nachweis über den Kauf des Fahrzeugs vorlegen
und vor der Reparatur das Reparaturformular unterschreiben, damit diese unter
die Garantie fällt. Alle infolge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten Teile
gehen in das Eigentum von BRP über. Die Meldefrist richtet sich nach anwendba-
rer nationaler und lokaler Gesetzgebung im Land des Kunden.
7. VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF
GARANTIELEISTUNGEN
Die Verpflichtungen von BRP unter dieser Garantie sind beschränkt auf die Repa-
ratur von Teilen, die sich während der Garantiezeit unter den oben beschriebenen
Bedingungen bei normalen Gebrauch und normaler Wartung und Pflege als man-
gelhaft herausgestellt haben bzw. nach eigenem Ermessen auf den Austausch
solcher Teile durch Originalproduktteile durch jeden beliebigen zugelassenen
Vertragsvertreiber/Vertragshändler, ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen.
Die Verantwortung von BRP beschränkt sich auf die Durchführung der erforder-
lichen Reparaturen bzw. den Austausch von Teilen. Keine Garantieverletzung
soll Grund für die Aufhebung oder Anfechtung des Verkaufs des Produkts an den
Eigentümer sein.
Für den Fall, dass die Reparatur außerhalb des Landes, in dem das Produkt
ursprünglich verkauft wurde, oder bei EWR-Bürgern außerhalb des EWR durch-
geführt werden muss, trägt der Eigentümer alle zusätzlichen Kosten aufgrund
örtlicher Praktiken und Bedingungen, z. B. Fracht, Versicherung, Steuern,
Lizenzgebühren, Importabgaben und sämtliche andere finanzielle Abgaben,
einschließlich solcher, die durch Regierungen, Staaten, Territorien und deren
entsprechende Behörden erhoben werden.
BRP behält sich das Recht vor, Produkte von Zeit zu Zeit zu verändern, ohne dass
eine Verpflichtung eingegangen wird, alle hergestellten Produkte zu modifizieren.
8. ÜBERTRAGUNG
Wenn das Eigentum am Produkt während des Garantiezeitraums übertragen wird,
wird auch diese Garantie übertragen und für die restliche Garantiezeit gültig blei-
ben, vorausgesetzt, dass BRP über diese Eigentumsübertragung auf die folgende
Weise informiert wird:
1. Der frühere Besitzer wendet sich an BRP (unter der unten angegebenen Tele-
fonnummer) oder an einen zugelassenen Vertragsvertreiber/Vertragshändler
und gibt die Daten des neuen Besitzers an; oder
2. BRP oder ein Vertragsvertreiber/Vertragshändler erhält eine Bestätigung des al-
ten Eigentümers über den Eigentümerwechsel zusammen mit den Daten des
neuen Eigentümers.
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