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Haftungsausschlüsse - Die Nicht Unter Die Garantie Fallen - Can-Am Spyder RT 2012 Bedienungsanleitung

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3. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE — DIE NICHT UNTER DIE
GARANTIE FALLEN
Unter keinen Umständen wird für Folgendes eine Garantie übernommen:
– Ersatz für Verbrauchsmittel bei der routinemäßigen Wartung, z. B. Öl, Schmier-
mittel, Filter und Zündkerzen usw.;
– Normaler Verschleiß, z. B. Verschleiß der Reifen, der Batterie, der Generator-
bürsten, der Scheinwerfer und Lampen, der Kupplungsscheiben und -beläge,
des Antriebsriemens, der Bremsklötze, der Bremsbeläge und der Rotoren und
Zahnräder;
– Tuning und Einstellungen, z. B. Riemeneinstellungen und -ausrichtung sowie
Radauswuchtung;
– Schäden, die mit dem Aussehen des Produkts zusammenhängen, z. B. Krat-
zer, Beulen, Farbverblassung, Abblätterungen, Abschälungen und Schäden am
Sitzbezugsmaterial;
– Schäden, die durch Nichtbeachtung der in der Bedienungsanleitung beschrie-
benen Anleitungen zur richtigen Wartung und Lagerung entstanden sind;
– Schäden, die durch das Abbauen von Teilen, unsachgemäße Reparatur- oder
Wartungsarbeiten, Veränderungen, die nicht den technischen Daten des Pro-
dukts entsprechen, oder durch Reparaturarbeiten durch Personen, die nicht zu
den Vertragsvertreibern/Vertragshändlern zählen, entstanden sind.
– Schäden, die durch die Montage von Teilen entstanden sind, deren technische
Daten von denen der Originalteile des Produkts abweichen, z. B. andere
Reifen, anderes Abgassystem, andere Räder oder Bremsen;
– Schäden, die durch Missbrauch, unsachgemäßen Gebrauch, Vernachlässigung
oder eine Fahrweise, die nicht mit der in der Bedienungsanleitung empfohlenen
Fahrweise im Einklang steht, entstanden sind.
– Schäden, die durch Wassereintritt, Unfall, Gefahren im Straßenverkehr, Über-
flutung, Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt entstanden sind;
– Schäden, die durch das Betreiben mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln
entstanden sind, deren technische Daten von den in der Bedienungsanleitung
empfohlenen Daten abweichen.
– Schäden, die durch Korrosion durch Salze auf der Straße, Batteriesäure, Um-
welteinflüsse oder Behandlung im Widerspruch zur Bedienungsanleitung
entstanden sind.
– Neben- oder Folgeschäden, z. B. Kosten für Benzin, Kosten für das Trans-
portieren des Produkts zu und von einem Vertragsvertreiber/Vertragshändler,
Reisezeit eines Mechanikers, Transportieren auf einem Anhänger oder Ab-
schleppen, Lagerung, Gebühren für Telefon- oder Mobiltelefongespräche,
Faxe oder Telegramme, Miete für ein Ersatzprodukt während Garantiearbeiten
oder Stillstandszeiten, Taxikosten, Reise- und Unterbringungskosten, Entschä-
digung für persönliches Eigentum und Unannehmlichkeiten, Versicherungs-
deckung, Kreditzahlungen, Zeitverlust, Einkommensverlust, entgangenen
Gewinn oder Verlust der Nutzung des Produkts usw.
4. GARANTIEZEITRAUM
Diese Garantie wird ab dem Lieferdatum an den ersten Einzelhandelskunden oder
ab dem Datum wirksam, an dem das Produkt zum ersten Mal in Verkehr gebracht
wird, je nachdem was zuerst eintritt, und zwar für folgende Zeiträume:
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