3 | Einsatzbereiche
3.1 Zugelassene Kältemittel
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HFKW / HFC:
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(H)FCKW / (H)CFC:
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Kohlenwasserstoffe:
3.2 Wichtige Hinweise zum Einsatz von Kohlenwasserstoffen
Der Einsatz von Kohlenwasserstoffen (brennbaren Kältemitteln) in den im Titel genannten Verdichtern
darf nur unter Einhaltung aller dafür einschlägigen, anwendbaren Vorschriften, Normen und technischen
Regelwerken erfolgen. Beachten Sie nationale Sicherheitsvorschriften. Darüber hinaus weisen wir
auf folgende anwendbare Normen und Vorschriften hin: EN 378, BGR 500, TRBS 2152, EG-Richtlinien
1999/92/EG und 2014/34/EU.
Der Verdichter und das Kältesystem müssen permanent mit deutlichen, identischen Aufklebern/Schil-
dern versehen werden (ISO3864), die darauf hinweisen, daß brennbare Kältemittel verwendet werden.
Dieses Warnschild muß am Verdichter nicht lösbar angebracht sein.
Für den Aufstellort muß eine Gefährdungsanalyse gemäß Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt
werden. Im Explosionsschutzdokument muß der Umgang mit der Kälteanlage und des Verdichters
geregelt sein.
Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur (soweit durch den Hersteller zugelassen) darf nur
D
von Personal durchgeführt werden, das im Umgang mit brennbaren Kältemitteln speziell geschult ist.
GB
Wenn der Verdichter vom System zur Inspektion/Wartung/Reparatur entfernt wird, muß das verbleibende
F
Kältemittel abgesaugt und der Verdichter evakuiert, mit Stickstoff gefüllt (<0,5 bar) und gasdicht ver-
schlossen werden. Der Verdichter muß mit einem Anhänger versehen werden, der deutlich herausstellt,
E
daß der Verdichter mit brennbarem Kältemittel in Betrieb war (Kältemittel nennen).
I
Bei Arbeiten am Verdichter im Zusammenhang mit brennbaren Kältemitteln oder Resten von brenn-
baren Kältemitteln im System muß aufgrund der Explosionsgefahr mit größter Sorgfalt gearbeitet
werden. Dies gilt im besonderen beim Umgang mit Feuer, offenem Licht oder sonstigen Zündquellen
(z. B. elektronische Geräte, Mobiltelefonen, statischer Aufladung, Schlagfunken,...).
Beachten Sie bei Wartung und Reparatur, daß Restmengen von Kohlenwasserstoffen im Öl gelöst ent-
halten sein können. Gebrauchte Trockner enthalten außerdem Rückstände der brennbaren Kältemittel.
Spülen Sie den Trockner mit Stickstoff und führen ihn einer geeigneten Entsorgung zu.
Beachten Sie auch, daß die Löslichkeit von Kohlenwasserstoffen im Öl, insbesondere bei hohen Saug-
drücken, sehr hoch sein kann. Je nach Anwendung und Erfahrung ist unter Umständen ein Schmierstoff
mit höherer Viskosität erforderlich. Der Schmierstoff muß durch Bock für den Einsatz freigegeben sein.
Je nach Anwendung sollte zusätzlich eine Abpump-Schaltung (Pump-Down) vorgesehen werden (z. B.
bei Außenaufstellung der Kälteanlage).
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R134a, R404A, R507, R407C
R22
R290, R1270
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