Für einen korrekten Vakuumgrad ist es wichtig, einen
Druck von 15 Pa zu erzielen. Danach darf der Druck bei
Anstiegen den Wert von 200 Pa nicht überschreiten.
ACHTUNG!
In dieser Phase den Kompressor nicht starten, um keine
irreparablen Schäden an diesem zu verursachen.
BEFÜLLEN MIT KÄLTEMITTEL
Das eingefüllt Kältegas muss dem auf dem Typenschild
angegebenen entsprechen.
Im Fall einer Maschine mit getrenntem
Verflüssigeraggregat und Kühlleitungen von mehr als
25 m (15 m bei Monoblock-Modellen) muss weiteres Gas
in die Anlage gefüllt werden.
Das eingefüllt Kältegas muss dem auf dem Typenschild
angegebenen entsprechen.
Für einen korrekten Füllvorgang, das Kältemittel
einfüllen, sobald das Vakuum beendet wurde.
Um die eingefüllte Gasfüllung korrekt zu bemessen,
an die jeweiligen Druckanschlüsse angeschlossene
Manometer und eine Präzisionswaage verwenden.
ACHTUNG!
Die Gasmischungen dürfen nur in flüssigem Zustand in
die Anlage gefüllt werden.
ACHTUNG!
Am Ende des Füllvorgangs eine Dichtigkeitsprüfung
mit auf 3 g/Jahr geeichter Geräteempfindlichkeit
durchführen. Dieser Wert gestattet es gemäß
EN 378-1 unter Punkt 3.1.7, das Aggregat als
hermetisch abgedichtet zu betrachten.
KONTROLLE VON VERLUSTEN
Es ist wichtig, regelmäßige Kontrollen der Verluste an den
Schweißnähten und an allen abbaubaren Organen mit für
das verwendete Gas geeigneten Verfahren und Geräten
durchzuführen.
Die Kontrollen der Verluste werden mit der folgenden
Häufigkeit ausgeführt:
a) für fluorierte Treibhausgase in Mengen von
mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalent doch weniger
als 50 Tonnen CO2-Äquivalent enthaltende Geräte:
mindestens alle 12 Monate oder, wenn ein System
zum Messen der Verluste installiert ist, mindestens
alle 24 Monate;
b) für fluorierte Treibhausgase in Mengen von
mindestens 50 Tonnen CO2-Äquivalent doch weniger
als 500 Tonnen CO2-Äquivalent enthaltende Geräte:
mindestens alle sechs Monate oder, wenn ein System
zum Messen der Verluste installiert ist, mindestens
alle 12 Monate;
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c) für fluorierte Treibhausgase in Mengen von
mindestens 500 Tonnen CO2-Äquivalent enthaltende
Geräte: mindestens alle 3 Monate oder, wenn ein
System zum Messen der Verluste installiert ist,
mindestens alle 6 Monate.
DEMONTAGE UND VERSCHROTTUNG
Sollte es notwendig sein, die Maschine zu demontieren,
wie folgt vorgehen:
•
Den Schockkühler und -froster vom
Stromversorgungsnetz trennen (sowohl die Zelle als
auch das getrennte Verflüssigeraggregat).
•
Das Kältemittel auffangen. Besondere achtsam
muss vorgegangen werden, wenn es sich bei dem
Kältemittel um eines der Klasse A2L. d. h., ein als
entzündlich eingestuftes handeln sollte.
•
Beim Umschlagen der Maschine gemäß den
Vorschriften in den entsprechenden Absätzen
vorgehen.
•
Die Komponenten abhängig davon trennen, ob sie in
andere Werke transportiert oder verschrottet werden
sollen.
Nuovair S.r.l. haftet für keinerlei Sach- oder
Personenschäden durch unsachgemäß und von
unqualifiziertem, nicht geschultem oder unbefugtem
Personal ausgeführte Eingriffe.
In jedem Fall sind zum Ausführen der Wartungs- und
Reinigungsvorgänge die folgenden persönlichen
Schutzausrüstungen erforderlich:
VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Wenn die Maschine am Ende ihrer Lebensdauer
angelangt ist, ist es vor der endgültigen Entsorgung
notwendig, eine Reihe von Vorgängen auszuführen,
die dazu dienen, in Hinblick auf die Entsorgung der
Komponenten die geringstmögliche Umweltbelastung zu
garantieren, wie von den geltenden Bestimmungen zur
Abfallentsorgung im Installationsland des Schockfrosters
vorgesehen.
Dazu sind die folgenden Vorgänge auszuführen:
•
Trennen und Lagern der umweltbelastenden Teile.
Dies umfasst das Trennen der umweltbelastenden
Teile, indem diese nach Recyclingkategorien unterteilt
werden.
•
Das im Inneren der Anlage enthaltene Gas darf nicht
in die Umwelt gelangen.
•
Sowohl das Verflüssigeraggregat als auch die Zelle
sind bei spezialisierten Sammelstellen zu entsorgen.