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Betriebszeiten; Symbole Gerät / Betriebsanleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Restrisiken - ATIKA BWS 700 N-2 Originalbetriebsanleitung

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Betriebszeiten

Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002
dürfen Brennholzwippkreissägen in reinen, allgemeinen und besonderen
Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erho-
lung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbe-
herbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegean-
stalten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00
Uhr nicht in Betrieb genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärm-
schutz.
Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme
die Bedienungsan-
leitung und Sicher-
heitshinweise lesen
und beachten.
Schutzschuhe
tragen.
Gehörschutz tragen.
Leichten Atemschutz
benutzen.
Vor Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten
Motor abstellen und Netzstecker ziehen.
Warnung vor heißen Oberflächen. Verbrennungsgefahr!
Berühren Sie keine heißen Motorteile.
Drehrichtung des Sägeblattes.
Das Produkt entspricht den produktspezifisch geltenden
europäischen Richtlinien.
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll. Geräte,
Zubehör und Verpackung einer umweltfreundlichen Wieder-
verwertung zuführen.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrogeräte
getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Symbole der Betriebsanleitung
Drohende Gefahr oder gefährliche Situation. Das Nichtbe-
achten dieser Hinweise kann Verletzungen zur Folge haben
oder zu Sachbeschädigung führen.
Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang. Das
Nichtbeachten dieser Hinweise kann zu Störungen führen.
Benutzerhinweise. Diese Hinweise helfen Ihnen, alle Funkti-
onen optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung. Hier wird Ihnen genau
erklärt, was Sie tun müssen.
,
Nehmen Sie bitte das beiliegende Montage-
und Bedienungsblatt zur Hand, wenn im Text
,
auf die Bild-Nr. hingewiesen wird.
,
...
4
Schutzhandschuhe
tragen.
Augenschutz tragen.
Schutzkleidung tragen.
Verletzungsgefahr der
Finger und Hände durch
das Sägeblatt.
Bestimmungsgemäße Verwendung
 Das Gerät ist geeignet für das Querschneiden von Brennholz im
Haus- und Hobbybereich.
 Das Schneiden von Rundmaterial mit einem Durchmesser von unter
30 mm und über 240 mm ist nicht zulässig, da diese Werkstücke
nicht sicher festgehalten werden können.
 Die maximale Länge des Schnittgutes darf 1000 mm betragen. Die
Mindestlänge des Schnittgutes darf 200 mm nicht unterschreiten.
 Es dürfen nur Qualitätssägeblätter nach EN 847-1 mit einem Durch-
messer von maximal 700 mm verwendet werden.
 Die Brennholzwippkreissäge darf wegen fehlender Absaugvorrichtung
nur im Freien betrieben werden.
 Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher aufgelegt
und in der Wippe gehalten werden können.
 Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS - Stahl (hochlegierter
Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser Stahl hart und sprö-
de ist. Verletzungsgefahr durch Bruch des Sägeblattes und Heraus-
schleudern von Sägeblattstücken.
 Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und In-
standsetzungsbedingungen und die Befolgung der in der Anleitung
enthaltenen Sicherheitshinweise.
 Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhütungs-
vorschriften, sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeitsmedi-
zinischen und sicherheitstechnischen Regeln sind einzuhalten.
 Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der
Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der Benutzer.
 Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine Haftung
des Herstellers für daraus entstehende Schäden jeder Art aus.
 Die Säge darf nur von Personen gerüstet, genutzt und gewartet
werden, die damit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch uns bzw. durch von uns
benannte Kundendienststellen durchgeführt werden.
 Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung verwen-
det oder dem Regen ausgesetzt werden.
 Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Material unbedingt
zu entfernen.

Restrisiken

Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung
aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den
Verwendungszweck bestimmten Konstruktion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshinweise" und
die „Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie die Betriebsanleitung
insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Personenverlet-
zungen und Beschädigungen.
 Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werkzeug (Sä-
geblatt) oder Werkstück, z.B. beim Sägeblattwechsel.
 Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile.
 Rückschlag des Werkstückes oder von Werkstückteilen.
 Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
 Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungsgemäßer
Elektro-Anschlussleitungen.
 Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektrischen
Bauteilen.
 Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne
Gehörschutz.
 Emission gesundheitsschädlicher Holzstäube. Tragen Sie deshalb
eine Schutzmaske.
 Lärmemission: zur Reduzierung des Lärms konstruierte Sägeblätter
verwenden und die Maschine instand halten.
Des Weiteren können trotz aller getroffenen Vorkehrungen nicht offen-
sichtliche Restrisiken bestehen.

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