TG 100 – Zulassung
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Zulassung und Anmeldepflicht
Um einen möglichst störungsfreien Betrieb mit anderen Funkdiensten (z.B. Fernsehen und Radio) zu
ermöglichen, werden drahtlosen Mikrofonen und In-Ear-Monitoring-Systemen bestimmte Frequenzen
und Sendeleistungen zugeteilt. In Deutschland sind dafür die Außenstellen der Bundesnetzagentur
(www.bundesnetzagentur.de) zuständig.
Wichtig:
Drahtlossysteme benötigen eine Sendelizenz und sind anmelde- und gebührenpflichtig.
Lizenzpflichtig und damit gebührenpflichtig sind in Deutschland alle Funkmikrofone im Bereich
174-216 MHz.
Aktuelle Informationen über die Bestimmungen zum Betrieb von Drahtlos-Systemen finden Sie
auf: www.bundesnetzagentur.de
Die Komponenten des TG 100 Systems sind gemäß EU-Richtlinie R&TTE 99/5/EEC wie folgt zuge-
lassen:
Taschensender „TG 100B Beltpack Transmitter"
Handsender „TG 100H Handheld Transmitter"
unter der Kennzeichnung CE 0681 !