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ABB REG670 Handbuch Seite 180

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Abschnitt 7
Impedanzschutz
174
X
0
m
R
=
R
1
+
0
E
0
2
R
+
0
DOCUMENT11520-IMG3502 V2 EN
X
0
=
1
X
X
0
0
E
2
+
R
0
DOCUMENT11520-IMG3503 V2 EN
Parallelleitung außer Betrieb und nicht geerdet.
A
Z
0m
Z<
Z<
IEC09000254_1_en.vsd
IEC09000254 V1 EN
Abb. 72:
Die Parallelleitung ist außer Betrieb und nicht geerdet.
Wenn die Parallelleitung außer Betrieb und nicht geerdet ist, kann der Nullstrom in
der Leitung über die Leitererdkapazitäten zur Erde abgeführt werden. Die
Leitererdkapazitäten stellt ein hoher Blindwiderstand dar, wodurch der Nullstrom auf
der Parallelleitung auf sehr niedrige Werte begrenzt wird. In der Praxis kann die
Ersatzschaltung zur Bestimmung der Nullimpedanz bei Fehlern an der entfernten
Sammelschiene vereinfacht dargestellt werden – siehe Abb.
Die gegenseitige Nullimpedanz der Leitung beeinflusst demzufolge nicht die
Messungen des Distanzschutzes im fehlerhaften Stromkreis. Das heißt, dass die
Reichweite der Distanzschutzzone reduziert wird, sofern – aufgrund der
Betriebsbedingungen – die äquivalente Nullimpedanz entsprechend den
Bedingungen festgelegt wird, wenn das Parallelsystem außer Betrieb ist und
beidseitig geerdet ist.
-
Z
Z
0
0m
I
0
A
-
Z
Z
0
0m
B
IEC09000255 V1 EN
Abb. 73:
Äquivalente Nullsystem-Impedanzanordnung für eine Parallelleitung
mit einer außer Betrieb befindlichen, an beiden Enden ungeerdeten
Leitung
Die Reduzierung der Reichweite ergibt sich aus der Gleichung 49.
2
2
X
0
2
m
2
X
0
B
Z
0m
I
0
C
IEC09000255_1_en.vsd
1MRK 502 051-UDE -
(Gleichung 47)
(Gleichung 48)
72
Anwendungs-Handbuch

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