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Garantie, Kundendienst
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang
unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Gewährleistungsver-
pflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer
unberührt. Für die Geräte leisten wir Garantie gemäß nachstehenden
Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen
Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder Her-
stellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung
und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer
gemeldet werden. Bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von 12 Mona-
ten. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung und
liegt eine erfolgreiche Inbetriebnahme (Heizungs-Wärmepumpe und zen-
trale Wohnungslüftungsgeräte) durch den autorisierten Systemtechnik-
Kundendienst vor, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder
Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem
Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland betrieben
wird und Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden kön-
nen.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter Mängel
geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgeltlich nach unserer
Wahl instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Durch
Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes oder schlechte Zugänglichkeit
des Gerätes bedingte außergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung
werden nicht übernommen. Der freie Gerätezugang muss durch den
Endabnehmer gestellt werden. Ausgebaute Teile, die wir zurücknehmen,
gehen in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für Nachbesserungen und
Ersatzteile endet mit dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das
Gerät. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die
den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich
beeinträchtigen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/oder
Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder einem
Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestimmungen
der örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere Montage- und
Gebrauchsanweisung sowie die in den Projektierungsunterlagen enthal-
tenen Hinweise oder Einbindungsschemen nicht beachtet worden sind
oder wenn unser funktionsnotwendiges Zubehör nicht eingesetzt wurde.
Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorge-
nommenen Änderungen und Arbeiten, wird die Haftung für die daraus
entstehenden Folgen aufgehoben. Die Garantie erstreckt sich auf das
Gerät und vom Lieferer bezogene Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile
und Geräte-/Anlagenmängel die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile
zurückzuführen sind fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nachbesserung
von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird der Hersteller
entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert vergüten. Im
Falle einer Ersatzlieferung, behalten wir uns die Geltendmachung einer
angemessenen Nutzungsanrechnung, für die bisherigen Nutzungszeit,
vor. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf
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