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das Personal in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) unterweisen über
- alle die Maschine betreffenden Sicherheitsvorschriften,
- die Bedienung,
- die anerkannten Regeln der Technik,
den Kenntnisstand des Personals prüfen,
die Schulungen/Unterweisungen dokumentieren,
die Teilnahme an den Schulungen/Unterweisungen durch Unterschrift bestätigen lassen,
kontrollieren, ob das Personal sicherheitsbewusst arbeitet und die Betriebsanleitung
beachtet.
die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung festlegen,
Dokumentieren, und eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz
durchführen.
Pflichten des Bedieners
eine Ausbildung über den Umgang mit der Getriebebohrmaschine erhalten haben,
die Funktion und Wirkungsweise kennen,
vor der Inbetriebnahme
- die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
- mit allen Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Für Arbeiten an folgenden Maschinenteilen gelten zusätzliche Anforderungen:
elektrische Bauteile oder Betriebsmittel dürfen nur eine Elektrofachkraft oder unter Leitung
und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden.
vor der Durchführung von Arbeiten an elektrischen Bauteilen oder Betriebsmitteln sind
folgende Maßnahmen in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen.
Allpolig abschalten.
Gegen Wiedereinschalten sichern.
Spannungsfreiheit prüfen.
1.7

Bedienerpositionen

Die
Bedienerposition
Getriebebohrmaschine.
DE
DH26GTV | DH28GSV | DH32GSV
12
befindet
sich
vor
der
Originalbetriebsanleitung
Abb.1-1:
Bedienerpositionen
Version 1.3.2 - 2022-09-05
zusätzliche
Anforderungen an
die Qualifikation
Sicherheit

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