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Brandfall - Zodiac MEDLINE 5.8 Eignerhandbuch

Band 2 - teil 2
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BRANDFALL

WARNUNG
Die Einhaltung der nationalen Vorschriften des Landes, unter dessen Flagge Ihr Boot fährt, liegt in der
Verantwortung des Eigners. Bei Betrieb muss das Boot mit tragbaren Feuerlöschern ausgestattet sein.
Es wird empfohlen, den Feuerlöscher ist im Heckkasten oder im Steuerstand aufzubewahren.
Stellen Sie sicher, dass die Stauräume sauber sind, und prüfen Sie das Boot regelmäßig auf Dämpfe oder
Kraftstofflecks.
Lassen Sie das Boot nicht unbeaufsichtigt, wenn Kocher und/oder Heizgeräte in Betrieb sind.
Bei der Handhabung von Kraftstoff oder Gas nicht rauchen.
Sicherheitsrelevante Bedienelemente nicht versperren, z. B.: Kraftstoffabsperrhähne, Schalter des elektrischen
Systems, Belüftung der Kammern.
Bei laufendem Motor oder während des Betriebs von Kochgeräten KEINEN Kraftstoff nachfüllen.
Keine Benzintanks in Bereichen lagern, die nicht speziell für die Lagerung von Benzin ausgewiesen sind.
-614609-
WIR EMPFEHLEN IHNEN, EINEN FEUERLÖSCHER AN BORD
MITZUFÜHREN. BEACHTEN SIE BITTE DIE IN IHREM LAND
GELTENDEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN.
SICHERSTELLEN,
DASS
BRANDBEKÄMPFUNG
ZUGÄNGLICH IST.
IM
BRANDFALL
DEN
KRAFTSTOFFZUFUHR UNTERBRECHEN.
KEIN ENTZÜNDLICHES MATERIAL IN DER NÄHE ODER ÜBER DEN
KOCHERN ABLEGEN. DAS BOOT WIRD OHNE FEUERLÖSCHER
GELIEFERT.
NIEMALS DIE SYSTEME DES BOOTES MODIFIZIEREN, ES SEI DENN,
MAN VERFÜGT ÜBER DIE NÖTIGEN KENNTNISSE, UM SOLCHE
MODIFIKATIONEN VORZUNEHMEN.
DIE FEUERLÖSCHAUSRÜSTUNG MUSS IN DER AUF DER
AUSRÜSTUNG ANGEGEBENEN HÄUFIGKEIT ÜBERPRÜFT WERDEN.
HANDFEUERLÖSCHER MÜSSEN ERSETZT WERDEN, WENN DAS
VERFALLSDATUM ABGELAUFEN IST.
55
DIE
AUSRÜSTUNG
BETRIEBSBEREIT
UND
MOTOR
ABSTELLEN
D
E
U
T
S
C
H
ZUR
SOFORT
UND
DIE
1. Ausgabe

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