Nicht wiederaufladbare Batterien entsorgen
WARNUNG
Explosions- und Verätzungsgefahr
Durch unsachgemäßen Umgang mit Batterien
besteht Explosions- und Verätzungefahr.
– Batterien nicht ins Feuer werfen.
– Batterien nicht gewaltsam öffnen.
Batterien nicht wieder aufladen.
Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Gemäß
Batteriegesetz ist der Endverbraucher verpflichtet,
schadstoffhaltige Batterien an den Vertreiber oder
an Rücknahmestellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zurückzugeben. Die im Gerät
enthaltene Batterie muss deshalb vor der
Entsorgung des Geräts durch Fachleute
ausgebaut werden. In anderen Ländern als der
Bundesrepublik Deutschland müssen die
jeweiligen nationalen Vorschriften eingehalten
werden.
Gebrauchsanweisung Fabius GS premium SW 3.n
Entsorgung
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