Außenbeleuchtung
Lichtumstellung bei Auslandsreisen
Fahrzeuge mit Halogen- oder statischen LED-
Scheinwerfern: Eine Umstellung der Scheinwer‐
fer ist nicht erforderlich. Die gesetzlichen Anfor‐
derungen werden auch in Ländern erfüllt, in
denen auf der anderen Straßenseite gefahren
wird.
Fahrzeuge mit Intelligent Light System: Vor
Grenzübertritt in Länder, in denen auf der ande‐
ren Straßenseite gefahren wird, ist die Umstel‐
lung der Scheinwerfer auf symmetrisches
Abblendlicht erforderlich (
Seite 132).
→
Nach der Umstellung:
Der Gegenverkehr wird nicht geblendet.
R
Der Fahrbahnrand wird nicht mehr so weit
R
und hoch ausgeleuchtet.
Die Funktionen „Autobahnlicht" und „erwei‐
R
tertes Nebellicht" stehen nicht zur Verfü‐
gung.
Nach Rückkehr muss wieder auf asymmetri‐
sches Abblendlicht umgestellt werden.
Lichtsysteme und Ihre Verantwortung
Die verschiedenen Lichtsysteme des Fahrzeugs
sind nur Hilfsmittel. Die Verantwortung für die
korrekte Fahrzeugbeleuchtung entsprechend
den herrschenden Licht- und Sichtverhältnissen,
den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Ver‐
kehrssituation liegt beim Fahrer des Fahrzeugs.
Licht und Sicht 125
Lichtschalter
Lichtschalter bedienen
1 W Linkes Parklicht
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2 X Rechtes Parklicht
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3 T Standlicht und Kennzeichenbe‐
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leuchtung