STILLLEGUNG UND VERSCHROTTUNG DES HUBWAGENS
STILLLEGUNG
Der Bediener muss den Hubwagen unter folgenden Voraussetzungen stilllegen :
• Sobald er eine Funktionsstörung am Gerät feststellt,
• Sobald es ihm der Zustand des Geräts nicht mehr erlaubt, in Sicherheit zu arbeiten (die Gabelzinken weisen Risse oder Verformungen auf,
das Fahrgestell ist in einem schlechten Zustand, das Gerät befindet sich in einem schlechten Zustand, usw ),
• Die Sicherheitsvorrichtungen fehlen oder funktionieren nicht,
• Die Warn- und Sicherheitshinweise am Gerät sind nicht mehr leserlich,
• Es befinden sich unbefugte Personen im Gefahrenbereich (1,5 Mal die maximale Hubhöhe des Hubwagens),
• Sobald es ihm die Fahrbedingungen nicht mehr erlauben, in Sicherheit zu arbeiten (rutschiger Boden, zugestellte Gänge, usw )
Der Bediener muss in diesen Fällen das Gerät gemäß den Bestimmungen im Abschnitt G „den hubwagen anhalten" in Kapitel
„EINSATZBEDINGUNGEN IM BELADENEN UND UNBELADENEN ZUSTAND" abstellen und seinem Vorgesetzten die Gründe für die Stilllegung
des Geräts darlegen
Die Wiederinbetriebnahme des Geräts kann erst erfolgen, wenn die Ursachen für die Stilllegung beseitigt wurden
VERSCHROTTUNG
Sobald das Gerät einen Alterungszustand aufweist, der eine Gefährdung verursachen könnte, muss das Gerät endgültig aus dem Verkehr gezogen
werden Die abgebauten Teile und die alten Flüssigkeiten müssen den geltenden Umweltvorschriften entsprechend entsorgt werden
2012.12
Sicherheitshinweise und -vorschriften - STACKY
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