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SICHERHEITSHINWEISE

Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Kraftaufnehmer der Typenreihe C11 sind ausschließlich für die Messung statischer
und dynamischer Druckkräfte im Rahmen der durch die technischen Daten spezifizierten
Belastungsgrenzen konzipiert. Jeder andere Gebrauch ist nicht bestimmungsgemäß.
Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes sind die Vorschriften der Montageanleitung
sowie die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen und die, in den technischen Daten­
blättern mitgeteilten, Daten unbedingt zu beachten. Zusätzlich sind die für den jeweiligen
Anwendungsfall zu beachtenden Rechts- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Die Kraftaufnehmer sind nicht für den Einsatz als Sicherheitsbauteile bestimmt. Bitte
beachten Sie hierzu den Abschnitt „Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen". Der einwand­
freie und sichere Betrieb der Kraftaufnehmer setzt sachgemäßen Transport, fachge­
rechte Lagerung, Aufstellung und Montage sowie sorgfältige Bedienung voraus.
Belastbarkeitsgrenzen
Beim Einsatz der Kraftaufnehmer sind die Angaben in den technischen Datenblättern
unbedingt zu beachten. Insbesondere dürfen die jeweils angegebenen Maximal­
belastungen keinesfalls überschritten werden. Nicht überschritten werden dürfen die in
den technischen Datenblättern angegebenen
S
Grenzkräfte
S
Bruchkräfte
S
Zulässigen dynamischen Belastungen
S
Temperaturgrenzen
S
Elektrische Belastungsgrenzen
Beachten Sie bei der Zusammenschaltung mehrerer Kraftaufnehmer, dass die
Last-/Kraftverteilung nicht immer gleichmäßig ist.
Einsatz als Maschinenelemente
Die Kraftaufnehmer können als Maschinenelemente eingesetzt werden. Bei dieser
Verwendung ist zu beachten, dass die Kraftaufnehmer zu Gunsten einer hohen Mess­
empfindlichkeit nicht mit den im Maschinenbau üblichen Sicherheitsfaktoren konstruiert
worden sind. Beachten Sie hierzu den Abschnitt „Belastbarkeitsgrenzen" und die
technischen Daten auf Seite 16.
Unfallverhütung
Obwohl die angegebene Nennkraft im Zerstörungsbereich ein Mehrfaches vom Mess­
bereichsendwert beträgt, müssen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften berücksichtigt werden.
C11
SICHERHEITSHINWEISE
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