• Anlagen, in die Frequenzumrichter eingebaut sind,
müssen ggf. mit zusätzlichen Überwachungs- und Schutz-
einrichtungen gemäß den jeweils gültigen Sicherheits-
bestimmungen, z. B. Gesetz über technische Arbeits-
mittel, Unfallverhütungsvorschriften usw. ausgerüstet
werden. Veränderungen der Frequenzumrichter mit der
Bediensoftware sind gestattet.
• Während des Betriebs sind alle Abdeckungen und Türen
geschlossen zu halten.
II
• Der Anwender muss in seiner Maschinenkonstruktion
Maßnahmen berücksichtigen, die die Folgen bei Fehlfunk-
tion oder Versagen des Antriebsreglers (Erhöhung der
Motordrehzahl oder plötzliches Stehenbleiben des
Motors) begrenzen, so dass keine Gefahren für Personen
oder Sachen verursacht werden können, z. B.:
– Weitere unabhängige Einrichtungen zur Überwachung
sicherheitsrelevanter Größen (Drehzahl, Verfahrweg,
Endlagen usw.).
– Elektrische oder nichtelektrische Schutzeinrichtungen
(Verriegelungen oder mechanische Sperren)
systemumfassende Maßnahmen.
– Nach dem Trennen der Frequenzumrichter von der
Versorgungsspannung dürfen spannungsführende
Geräteteile und Leistungsanschlüsse wegen
möglicherweise aufgeladener Kondensatoren nicht
sofort berührt werden. Hierzu sind die entsprechenden
Hinweisschilder auf dem Frequenzumrichter zu
beachten.