2
Sicherheit
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
2
Sicherheit
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Maschine ist ein Mähwerk und dient dazu, Erntegut zu mähen.
Das für den bestimmungsgemäßen Einsatz dieser Maschine vorgesehene Erntegut ist am
Boden wachsendes Halm- und Blattgut.
Die Maschine ist ausschließlich für den Einsatz in der Landwirtschaft bestimmt und darf nur
eingesetzt werden, wenn
•
alle Sicherheitseinrichtungen gemäß der Betriebsanleitung vorhanden sind und sich in
Schutzposition befinden.
•
alle Sicherheitshinweise der Betriebsanleitung beachtet und eingehalten werden, sowohl im
Kapitel „Grundlegende Sicherheitshinweise",
Kapiteln der Betriebsanleitung.
Die Maschine darf nur von Personen verwendet werden, welche die vom Maschinenhersteller
vorgesehenen Anforderungen an die Personalqualifikation erfüllen,
Die Betriebsanleitung ist Bestandteil der Maschine und muss deshalb während der Verwendung
mitgeführt werden. Die Bedienung der Maschine darf nur nach Einweisung und unter
Beachtung dieser Betriebsanleitung erfolgen.
Anwendungen der Maschine, die nicht in der Betriebsanleitung beschrieben sind, können zu
schweren Verletzungen oder zum Tod von Personen und zu Maschinen- und Sachschäden
führen.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine können die Eigenschaften der Maschine
negativ beeinflussen oder die ordnungsgemäße Funktion stören. Eigenmächtige
Veränderungen entbinden deshalb den Hersteller von jeglicher daraus entstehender Haftung.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
2.2
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Jede Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung,
nicht bestimmungsgemäße Verwendung und stellt damit eine Fehlanwendung im Sinne der
Maschinenrichtlinie dar. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht, sondern
allein der Benutzer.
Derartige Fehlanwendungen sind z. B.:
•
Ver- oder Bearbeitung von Erntegütern, die nicht in der bestimmungsgemäßen Verwendung
aufgeführt sind,
•
Transport von Personen
•
Transport von Gütern
•
Überschreitung des zulässigen technischen Gesamtgewichts
•
Nichtbeachtung von Sicherheitsaufklebern an der Maschine und Sicherheitshinweisen in
der Betriebsanleitung
•
Durchführung von Störungsbeseitigung, Einstell-, Reinigungs-, Instandsetzungs- und
Wartungsarbeiten entgegen den Angaben in der Betriebsanleitung
•
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
•
Anbringung von nicht zugelassener/freigegebener Zusatzausrüstung
•
Verwendung von nicht Original KRONE Ersatzteilen
•
Stationärer Betrieb der Maschine
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine können die Eigenschaften der Maschine bzw.
die sichere Verwendung negativ beeinflussen oder die ordnungsgemäße Funktion stören.
Eigenmächtige Veränderungen entbinden deshalb den Hersteller von jeglicher daraus
entstehender Schadenersatzforderung.
12
siehe Seite 12
siehe
Seite 13, als auch direkt in den
siehe
siehe
Seite 12, ist eine
Original-Betriebsanleitung 150000808_03_de
Seite 13.
EasyCut F 320 M