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Einbauanweisung; Verwendungszweck; Zulassung; Vorschriften - Truma Trumatic E 2400 Gebrauchsanweisung

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Einbauanweisung

Einbau und Reparatur des Gerätes darf nur vom Fach-
mann durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten
Einbauanweisung sorgfältig durchlesen und befolgen!
Die Missachtung der Einbauvorschriften bzw. ein
falscher Einbau kann zur Gefährdung von Personen
und zu Sachschäden führen.

Verwendungszweck

Dieses Gerät wurde für den Einbau in Fahrzeuge (Motorca-
ravans, Caravans, Boote, LKW) konstruiert. Andere Anwen-
dungen sind nach Rücksprache mit Truma möglich.
Der Einbau in das Innere von Kraftomnibussen (Fahrzeugklasse
M2 und M3) ist nicht zulässig.
Fahrzeuge für Gefahrstoffe der Klasse EX/II und EX/III
Verbrennungsheizgeräte für gasförmigen Brennstoff sind nicht
zugelassen.

Zulassung

Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheitsabsperreinrichtung vorge-
schrieben. Die Gasdruck-Regelanlagen Truma SecuMotion /
MonoControl CS erfüllen diese Anforderung.
Durch den Einbau einer Sicherheitsabsperreinrichtung, wie z. B.
der Gasdruck-Regelanlage Truma SecuMotion / MonoControl CS,
mit entsprechend ausgelegter Gasinstallation, ist der Betrieb
einer typgeprüften Flüssiggas-Heizung während der Fahrt
gemäß der EG-Richtlinie 2001/56/EG europaweit zulässig.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
zur Sicherheit ebenfalls die Sicherheitsabsperreinrichtung.
Das Heizgerät ist für den Einbau in Kraftfahrzeugen (Motor-
caravans Fahrzeugklasse M1) für Personenbeförderung mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, für Anhänger
(Caravans Fahrzeugklasse O) sowie für Nutzfahrzeuge (Fahr-
zeugklasse N) zugelassen.
Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem
Typenschild angekreuzt werden.

Vorschriften

Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerä tes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Einbau in Fahrzeuge muss den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Nationale Vor-
schriften und Regelungen (in Deutschland z. B. das DVGW-
Arbeitsblatt G 607) müssen beachtet werden.
In Deutschland sind für gewerblich genutzte Fahrzeuge die
entsprechenden Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsge-
nossenschaften (BGV D 34) zu beachten.
In anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu
beachten.
Nähere Angaben zu den Vorschriften in den entsprechenden
Bestimmungsländern können über unsere Auslands-Vertre-
tungen (siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com)
angefordert werden.
Einbauhinweise für Nutzfahrzeuge
Der TÜV-geprüfte Flaschen halter
(Art.-Nr. 39742-00) ist Bestandteil der
Typengenehmigung nach der Heizgeräte-
Richtlinie 2001/56/EG für die Heizungen
Trumatic E. Danach dürfen 2 Gasflaschen
mit max. je 15 kg Inhalt angeschlossen
sein und wäh rend der Fahrt zum Betrieb
der Heizungen verwendet werden. Zum
Schutz des Flaschenventils und des
Gasdruckreglers ist lediglich die mit dem
Flaschenhalter mitgelieferte Schutzhaube
erforderlich.
Zum Schutz vor Diebstahl oder aus op-
tischen Gründen kann die Gasflasche
auch mit dem verschließbaren Flaschen-
schrank (Art.-Nr. 39010-21100) verkleidet
werden. Der Schrank wird zusammen
mit dem Fla schen halter am Fahrzeug-
rahmen angeschraubt.
Bei Einbau des Heizgerätes in Sonderfahrzeuge (z. B. Fahr-
zeuge zum Transport gefährlicher Güter) müssen die für sol-
che Fahrzeuge geltenden Vorschriften berücksichtigt werden.
Einbauhinweise für Fahrerhäuser
Bei Heizungen mit Abgasführung unter den Fahrzeugboden
muss die Abgaskamin-Mündung bis zur seitlichen oder hin-
teren Begrenzung des Fahrerhauses oder des Fahrzeuges
gebracht werden. Es muss sichergestellt sein, dass keine Ab-
gase (z. B. von unten durch den Fahrzeugboden) in das Fahr-
zeuginnere gelangen können.
Typbezogene Montageanleitungen und Einbausätze stehen
bei Truma zur Verfügung.
In Deutschland ist für Gefahrgut-Tankfahrzeuge im Geltungs-
bereich der ADR die Heizung nur mit Truma Vorschaltgerät
zugelassen.
Einbauhinweise für Boote
Der Einbau in Boote muss den technischen und administra-
tiven Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes ent-
sprechen (z. B. EN ISO 10239). Nationale Vorschriften und Re-
gelungen (in Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 608)
müssen beachtetet werden.
In Deutschland sind für die gewerbliche Binnenschifffahrt
die „Richtlinien für Bau, Ausrüstung, Prüfung und Betrieb
von Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Wasser-
fahrzeugen in der Binnenschiffahrt" (BGR 146) einzuhalten.
Danach darf die Flüssiggasanlage nur durch von den Binnen-
schiffahrts-Berufsgenossenschaften anerkannte Einrichter
eingebaut und durch Sachverständige dieser Berufsgenossen-
schaften geprüft werden.
In anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu
beachten.
Weitere Einbauhinweise sind der Montageanleitung für die
Bootsheizung Trumatic E zu entnehmen.
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