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Einbauanweisung - Truma Trumatic S 3002 K Einbauanweisung

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Trumatic S 3002 K
Flüssiggasheizung
mit Zündautomat und
Thermostat für Reise-
mobile (entspricht
§ 22a StVZO), Betrieb
nur mit Trumavent-
Gebläse TEB!

Einbauanweisung

Einbau und Reparatur der
Heizung darf nur vom
Fachmann durchgeführt
werden. Vor Beginn der
Arbeiten Einbauanweisung
sorgfältig durchlesen und
befolgen!
Verwendungszweck
Diese Heizung wurde für den
Einbau in Reisemobile kons-
truiert. Sie erfüllt die Anforde-
rungen des § 22a StVZO. Der
Einbau in Boote ist nicht
zulässig. Andere Anwendun-
gen sind nach Rücksprache
mit Truma möglich. Das
Trumavent-Gebläse TEB ist
für den Betrieb erforderlich.
Zulassung
Konformitätserklärung:
Die Trumatic S 3002 K ist
durch das Kraftfahrtbundes-
amt und den DVGW baumus-
tergeprüft und erfüllt die
EG-Gasgeräte-Richtlinie
(90/396/EWG) sowie die mit-
geltenden EG-Richtlinien. Für
EU-Länder liegt die CE-Pro-
dukt-Ident-Nummer vor:
CE-0085AP0325
Das Heizgerät ist für den Ein-
bau in von Personen benutz-
ten Räumen (in Kraftfahrzeu-
gen) und unter Berücksichti-
gung nationaler Bestimmun-
gen auch während der Fahrt
zugelassen.
Der Einbau in das Innere von
Kraftomnibussen und in Fahr-
zeuge zum Transport gefährli-
cher Güter ist nicht zulässig.
Bei Einbau in Sonderfahrzeu-
ge müssen die dafür gelten-
den Vorschriften berücksich-
tigt werden.
In Deutschland muss bei ei-
ner Begutachtung oder Prü-
fung des Fahrzeuges gemäß
§ § 19, 20 und 21 StVZO der
Einbau mit überprüft werden.
Bei nachträglichem Einbau ist
nach § 19 StVZO zu verfah-
ren.
Allg. Bauartgenehmigung
des Kraftfahrt-Bundesam-
tes:
S 255
Vorschriften
Jede Veränderung am Gerät
(einschließlich Abgasführung
und Kamin) oder die Verwen-
dung von Ersatzteilen und
funktionswichtigen Zubehör-
teilen, die keine Original-
Truma-Teile sind, sowie das
Nichteinhalten der Einbau-
und Gebrauchsanweisung
führt zum Erlöschen der Ga-
rantie sowie zum Ausschluss
von Haftungsansprüchen.
Außerdem erlischt die Be-
triebserlaubnis des Gerätes
und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
Das Jahr der ersten Inbe-
triebnahme muss auf dem
Fabrikschild angekreuzt
werden.
Der Einbau in Fahrzeuge
muss den technischen und
administrativen Bestimmun-
gen des jeweiligen Verwen-
dungslandes entsprechen
(z.B. EN 1949). Nationale
Vorschriften und Regelungen
(in Deutschland z.B. das
DVGW-Arbeitsblatt G 607)
müssen beachtet werden.
In Deutschland sind für ge-
werblich genutzte Fahrzeuge
die entsprechenden Unfall-
Verhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften
(BGV D 34) zu beachten.
In anderen Ländern sind die
jeweils gültigen Vorschriften
zu beachten.
Nähere Angaben zu den Vor-
schriften in den entsprechen-
den Bestimmungsländern
können über unsere Aus-
lands-Vertretungen (siehe Ge-
brauchsanweisung) angefor-
dert werden.
Die Verbrennungsluft darf
nicht aus dem Fahrzeugin-
nenraum entnommen wer-
den. Es muss immer die Ver-
brennungsluft von außen zu-
geführt werden.
Abgasleitungen und Kamine
müssen so verlegt sein, dass
Abgase nicht in das Fahr-
zeuginnere eindringen kön-
nen. Betriebswichtige Teile
des Fahrzeuges dürfen in ih-
rer Funktion nicht beeinträch-
tigt werden. Die Mündung
des Abgasrohres muss nach
oben zeigen.
Warmluftverteilung: Heiz-
luftansaugöffnungen müssen
so angeordnet sein, dass ein
Ansaugen von Abgasen des
Fahrzeugmotors und des
Heizgerätes nicht erfolgen
kann. Durch bauliche Maß-
nahmen muss gewährleistet
sein, dass die in das Fahr-
zeuginnere geführte Heizluft
nicht verunreinigt werden
kann (z.B. durch Öldämpfe).
Das ist erfüllt zum Beispiel
bei Luftheizungen im Umluft-
betrieb sowohl bei Innen-
raumeinbauten als auch beim
Außeneinbau. Bei Luftheizun-
gen im Frischluftbetrieb darf
die Frischluft nicht aus dem
Motorraum oder in der Nähe
des Auspuffs oder der Ab-
gasausströmung der Heizung
angesaugt werden.
Platzwahl
1. Das Gerät und seine Ab-
gasführung ist grundsätzlich
so einzubauen, dass es für
Servicearbeiten jederzeit gut
zugänglich ist und leicht aus-
und eingebaut werden kann.
2. Die Heizung wird in der Re-
gel im Kleiderschrank des
Fahrzeuges eingebaut (Ein-
bauausschnitt 480 x 480 mm).
Für eine einwandfreie Funk-
tion der Heizung ist es wich-
tig, dass Heizungssockel und
Einbaukasten-Unterkante auf
einer Ebene montiert sind, da-
mit der Bedienungsgriff mit
der Verkleidung bündig ab-
schließt.
3. Anhand der Einbauschab-
lone prüfen, ob der Boden-
ausschnitt (205 x 100 mm)
für die Verbrennungsluft-An-
saugung rechts oder links un-
terhalb des Gerätes erfolgen
soll (Bild A zeigt Rechtsein-
bau, Bild G Linkseinbau). Die
Verbrennungsluft-Ansaugung
darf nicht im Spritzbereich
der Räder liegen, evtl. Spritz-
schutz anbringen.
Unterhalb des Gerätes
dürfen sich keine wär-
meempfindlichen Materialien
befinden (Teppichboden aus-
schneiden)! Bei PVC-Böden
kann eine Verfärbung durch
die Erwärmung des Hei-
zungssockels auftreten.
Bild B: Wird die Heizung auf
einen Sockel oder Ähnlichem
montiert, muss zwingend die
Ansaugverlängerung (Art.-Nr.
30030-04800, Länge 50 cm)
verwendet werden. Die An-
saugverlängerung muss frei
im Luftstrom ca. 5 bis 10 cm
unter der tiefsten Stelle des
Fahrzeuges herausragen
(Länge bei Bedarf kürzen).
Der Sockel muss dicht ge-
genüber dem Fahrzeuginnen-
raum sein und wegen der Ge-
fahr eines Zurückbrennens
unter ungünstigen Windver-
hältnissen aus nicht brennba-
rem Material gefertigt oder
innen mit Blech verkleidet
werden. Zur Vermeidung der
Ansammlung von unver-
branntem Gas, muss der
Sockel eine Entlüftung von
min. 2 cm
2
an tiefster Stelle
haben oder nach unten offen
sein.
4. Abgasleitungen und Kami-
ne müssen so installiert sein,
dass das Eindringen von Ab-
gasen in das Fahrzeuginnere
nicht möglich ist.
Einbauhinweise
1. Bei Betrieb der Heizung
- insbesondere während
der Fahrt - ist unbedingt der
Kaminaufsatz T3 (Art.-Nr.
30700-03) erforderlich, der
frei im Luftstrom liegen
muss. Gegebenenfalls ist zu-
sätzlich eine Kaminverlänge-
rung AKV (Art.-Nr. 30010-
20800) einzubauen.
Der Reisemobilhersteller bzw.
Heizungseinbauer muss die
Kombination von Kaminauf-
satz und ggf. Verlängerungen
bei den einzelnen Ausliefe-
rungszuständen der Fahrzeu-
ge durch Versuchsfahrten er-
mitteln und ggf. mit Truma
abstimmen. Abhängig vom
Fahrzeugtyp und von den
Dachaufbauten kann der
Kaminaufsatz
T1 (Art.-Nr. 30700-01) oder
T2 (Art.-Nr. 30700-02) erfor-
derlich sein.
2. Wird der Fahrzeugboden
mit Unterbodenschutz ver-
sehen, müssen alle unter
dem Wagen befindlichen
Heizungsteile abgedeckt wer-
den, damit der entstehende
Spritznebel nicht zu Funk-
tionsstörungen der Heizungs-
anlage führt. Nach Abschluss
der Arbeiten Abdeckungen
wieder entfernen.
3

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