66 SYSAQUA R32
18.3.7. ENTSORGUNG
Die Entsorgung von Kälteanlagen und ihrer Bestandteile muss in Übereinstimmung mit den geltenden
örtlichen und nationalen Bestimmungen erfolgen.
Gebrauchtes Kältemittel, das nicht wiederverwendet wird, muss wie sicher zu entsorgender Abfall behandelt
werden.
Ein Ablassen von Kältemittel ist nur zulässig, wenn es Mensch, Sachen und Umwelt nicht gefährdet und die
gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Altöl, das nicht aufbereitet werden kann, muss in einem extra Behälter aufgefangen und auf geeignete
Weise entsorgt werden.
Andere Bestandteile des Systems, die Kältemittel und Öl enthalten, müssen ebenfalls auf geeignete Art und
Weise entsorgt werden.
Falls erforderlich ist eine in der Entsorgung von Kältemittel und Öl sachkundige Person zu konsultieren.
Hinweis
Zu weiteren Hinweisen zu Rückgewinnung, Wiederverwendung und Entsorgung von Kälteanlagen
verweisen wir auf die Norm EN 378-4 § 6.