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Kältetechnische Daten; Kältekreislaufdiagramm; Kältemittelfüllung; Verordnung Über Fluorkohlenwasserstoff-Gase - SystemAir SYSAQUA R32 50 Installations- Und Wartungshandbuch

Inhaltsverzeichnis

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22 SYSAQUA R32
9.3. KÄLTETECHNISCHE DATEN
9.3.1. KÄLTEKREISLAUFDIAGRAMM
9.3.2. KÄLTEMITTELFÜLLUNG
Achtung
Diese Ausrüstung enthält fluorierte Treibhausgase, die dem Kyoto-Protokoll unterliegen.
Typ und Menge des Kältemittels pro Kreislauf stehen auf dem Typenschild des Produkts.
Der Installateur und der Endbenutzer müssen sich über die lokalen Umweltvorschriften für die Installation,
den Betrieb und die Entsorgung des Geräts informieren. Dies betrifft insbesondere die Wiederverwertung
der umweltgefährdenden Stoffe (Kältemittel, Öl, Frostschutzmittel usw.). Ein Kältemittel egal welcher Art
darf nicht an die freie Luft abgelassen werden. Die Handhabung von Kältemitteln muss qualifiziertem
Personal anvertraut werden.
Achtung
Die SYSAQUA R32-Geräte verwenden das HFKW-Kältemittel R32, das ein brennbares Gas der Klasse
A2L (lschwer entflammbar) ist. Dieses Gas unterliegt aufgrund seiner Entflammbarkeit erheblichen
Sicherheitsbestimmungen, daher sind einige Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, um eine versehentliche
Ansammlung von Kältemittel zu verhindern, insbesondere während des Befüllens des Geräts. Die Hersteller
empfehlen während des Befüllens die Verwendung von Abluftventilatoren, insbesondere wenn das Außengerät
in einem geschlossenen Bereich verwendet wird. Die Norm DIN EN378 legt die Anforderungen für sichere
Konzentrationsniveaus der Kältemittel fest.
Achtung
Gemäß Druckgeräterichtlinie (PED) 2014/68/EG und der harmonisierten Norm DIN EN 378 (1 bis 4)
werden die Geräte SYSAQUA R32 in Kategorie II eingestuft.
9.3.3. VERORDNUNG ÜBER FLUORKOHLENWASSERSTOFF-GASE
Die Verordnung EG Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase verpflichtet die Betreiber von Kühleinrichtungen
die folgenden 5 Verpflichtungen einzuhalten:
1.
Die Installation, Wartung und Instandhaltung sowie die Überprüfung der Dichtigkeit sind von
qualifiziertem Personal durchzuführen.
2.
Fluorkohlenwasserstoff-Gase müssen während der Wartung und Instandhaltung, sowie vor dem
Stilllegen der Anlage zurückgewonnen werden.
3.
Alle erforderlichen Maßnahmen müssen eingeleitet werden, um Fluorkohlenwasserstoff-Gaslecks
vorzubeugen und eventuelle Lecks so schnell wie möglich zu reparieren.
4.
Die regelmäßige Überprüfung nach eventuellen Lecks muss gemäß den folgenden Bedingungen
durchgeführt werden:
Bei Kühleinrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen in einer Menge von mehr oder gleich

5 Tonnen CO
überschreiten:
mindestens alle 12 Monate oder mindestens alle 24 Monate, falls ein Leckage-
Erkennungssystem eingebaut wurde.
Bei Kühleinrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen in einer Menge von mehr oder gleich

50 Tonnen CO
überschreiten:
mindestens alle 6 Monate oder mindestens alle 12 Monate, falls ein Leckage-
Erkennungssystem eingebaut wurde.
Bei Kühleinrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen in einer Menge von mehr oder gleich

500 Tonnen CO
mindestens alle 3 Monate oder mindestens alle 6 Monate, falls ein Leckage-
Erkennungssystem eingebaut wurde.
5.
Ein Dokument, das eine Beschreibung aller ausgeführten Eingriffe am Kühlkreislauf enthält, muss
verfasst und aufbewahrt werden
Achtung
Der Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist eine Straftat, die zu finanziellen Sanktionen führen kann.
Bei Problemfällen, muss die Konformität der Anlage, gemäß der Verordnung über Fluorkohlenwasserstoff-
Gase, der Versicherungsgesellschaft gegenüber obligatorisch bewiesen werden.
SIEHE ANLAGE
-Äquivalent, die jedoch nicht die Grenze des 100 Tonnen CO
2
-Äquivalent, die jedoch nicht die Grenze des 500 Tonnen CO
2
-Äquivalent:
2
-Äquivalents
2
-Äquivalents
2

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