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Produktbeschreibung; Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Dürkopp Adler 669 Betriebsanleitung

Spezialnähmaschine
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1.

Produktbeschreibung

2.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die DÜRKOPP ADLER 669 ist eine Einnadel-Doppelsteppstich-
Freiarmnähmaschine mit Untertransport, Nadeltransport und
alternierendem Fuß-Obertransport.
Je nach Unterklasse mit oder ohne Fadenabschneider, 2. Stichlänge
und Riegelautomatik.
Maximale Stichlänge je nach Näheinrichtung 6 oder 9 mm.
Nadeldicken Nm 100 - 150.
·
Ausgestattet mit einem großen Horizontalgreifer.
·
Durchmesser Greiferdeckel 48 mm.
·
Maximal 20 mm Durchgang unter den Nähfüßen bei gelüfteten
Nähfüßen.
·
Die Restfadenlänge nach dem Fadenabschneidvorgang beträgt ca
10 mm.
·
Der Untertransport läßt sich durch einfachen Umbau z. B. für
Einfassarbeiten ausschalten.
·
Eine Sicherheitskupplung verhindert Greiferverstellung und
Greiferbeschädigung bei eventuellem Fadeneinschlag in der
Greiferbahn.
·
Automatische Dochtschmierung mit einem Schauglas im Arm für
Maschinen- und Greiferschmierung.
·
Alle Unterklassen, außer Klassen ohne Fadenabschneider sind mit
einem 6er Taster ausgestattet.
Ein weiteres Tastelement ist im Griffbereich der Näherin
heruntergezogen und kann wahlweise mit einer der 6
unterschiedlichen Funktionen belegt werden.
·
Integrierter Spuler.
Die Klasse 669 ist ein Nähmaschinenoberteil, das bestimmungsgemäß
zum Nähen von leichtem bis mittelschwerem Nähgut verwendet
werden kann. Solches Nähgut ist in der Regel aus textilen Fasern
zusammengesetztes Material oder aber Leder. Solche Nähmaterialien
werden in der Bekleidungs-, der Wohn- und Autopolsterindustrie
verwendet.
Ferner können mit diesem Nähmaschinenoberteil möglicherweise auch
sogenannte technische Nähte ausgeführt werden. Hier muss jedoch
der Betreiber (gerne in Zusammenarbeit mit der DÜRKOPP ADLER
AG) eine Abschätzung der möglichen Gefahren vornehmen, da solche
Anwendungsfälle einerseits vergleichsweise selten sind und
andererseits die Vielfalt unübersehbar ist. Je nach Ergebnis dieser
Abschätzung sind möglicherweise geeignete Sicherungsmaßnahmen
zu ergreifen.
Allgemein darf nur trockenes Nähgut mit diesem Nähmaschinen-
oberteil verarbeitet werden. Das Material darf nicht stärker als 10 mm
sein, wenn es durch die abgesenkten Nähfüße zusammengedrückt ist.
Das Material darf keine harten Gegenstände beinhalten, da
anderenfalls das Nähmaschinenoberteil nur mit einem zusätzlichen
Augenschutz betrieben werden dürfte. Ein solcher Augenschutz ist zur
Zeit nicht lieferbar.
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